Holetschek: Neue Förderrichtlinie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ ist jetzt in Kraft – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Weitere 20 Millionen Euro für bayerische Kommunen

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05.10.2023 06:15 Uhr
München

Am heutigen Donnerstag (5. Oktober 2023) ist die neue Förderrichtlinie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ in Kraft getreten, mit der bayerische Kommunen zusätzliche finanzielle Unterstützung für Hilfs- und Entlastungsangebote für die Pflege erhalten können. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek in München hingewiesen.

Der Minister erläuterte: „Um die häusliche Pflege in Bayern weiter zu stärken, stellen wir den Kommunen weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung. Mit unserer neuen Förderrichtlinie bieten wir den Kommunen flexible Möglichkeiten für niedrigschwellige Hilfs- und Entlastungsangebote für die Pflege daheim. Gemeinsam wollen wir so eine zukunftsfähige pflegerische Versorgungsstruktur in Bayern schaffen und Angebote für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen entwickeln, die den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen auch wirklich gerecht werden.“

Holetschek fügte hinzu: „Die häusliche Pflege ist eine der tragenden Säulen in unserer Pflegestruktur. Denn die meisten Menschen wollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Und das ist nicht nur ein Wunsch: Rund 80 Prozent der derzeit rund 580.000 Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut und versorgt, davon über 273.000 allein durch pflegende Angehörige.“

Mit der neuen Förderrichtlinie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ – „GutePflegeFöR“ will das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege daher Impulse für die häusliche Pflege setzen. Der Minister erläuterte: „Mit der Förderung wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, den Bürgerinnen und Bürgern eine pflegerische Versorgung im vertrauten Umfeld dauerhaft zu ermöglichen und passgenaue Angebote für die individuelle Situation vor Ort zu entwickeln. Die Betroffenen sollen ihre Eigenständigkeit bewahren und weiterhin am sozialen Leben teilnehmen können.“

Holetschek fügte hinzu: „Ein gutes Beispiel dafür sind die Gute-Pflege-Lotsen, auch als Gemeindeschwestern bekannt. Sie sind Ansprechpartner für Beratung rund um die häusliche Pflege und Bindeglied zu Hilfeleistungen. Sie helfen, individuelle Versorgungslücken aufzudecken und zu schließen. Sie sollen aktiv auf Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen zugehen. Sie kommen auch in die Haushalte der Pflegebedürftigen, wenn diese das wünschen. Das bereits modellhaft erprobte Konzept lässt sich sehr gut auf ganz Bayern übertragen.“

Der Minister unterstrich: „Wir richten zudem verstärkt den Blick auf die Prävention und fördern Maßnahmen wie zum Beispiel Pflegekrisendienste, pflegepräventive Angebote und die Vernetzung einzelner pflegerischer Angebote.“ Anträge können beim Landesamt für Pflege gestellt werden. Der Volltext der Richtlinie steht unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-485/ zur Verfügung.

Die neue Förderung ist Teil der gleichnamigen bayerischen Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“. Bayern hat 2022 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und dem Landesamt für Pflege das Konzept entwickelt und ein gemeinsames Strategiepapier zum Ausbau der Pflegeinfrastruktur beschlossen. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel werden gemeinsam bedarfsgerechte pflegeorientierte Strukturen gestärkt und auch neue Strukturen geschaffen.

Der Beitrag Holetschek: Neue Förderrichtlinie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ ist jetzt in Kraft – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Weitere 20 Millionen Euro für bayerische Kommunen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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