Holetschek fordert von Bundesregierung mehr Einsatz für Arztpraxen – Bayerns Gesundheitsminister zur Krisensitzung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft am Freitag in Berlin: Flächendeckende ambulante Versorgung muss erhalten bleiben

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18.08.2023 07:15 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, mehr für eine Stärkung der Arztpraxen insbesondere auf dem Land zu unternehmen. Holetschek betonte am Freitag in München mit Blick auf die Krisensitzung von Vertretern der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft am Freitag in Berlin: „Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss sich endlich um die wichtigen Herausforderungen im Gesundheitsbereich kümmern und auch die flächendeckende ambulante Versorgung stärken!“

Holetschek kritisierte: „Auch bei diesem Thema hört Lauterbach nicht genug auf die Warnungen von Experten. Dabei sind die Sorgen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) absolut berechtigt! Es darf nicht zu einem Kollaps zahlreicher Praxen kommen. Im Gegenteil: Es ist dringend erforderlich, die vorhandenen Strukturen zu stärken.“

Holetschek erläuterte: „Wichtig ist jetzt, die ambulante Versorgung nicht im Regen stehen zu lassen. Wir brauchen gezielte Maßnahmen, um die derzeitige Versorgungssituation zu verbessern. Was wir hingegen nicht brauchen, ist der Aufbau einer Doppelstruktur zur ambulanten ärztlichen Versorgung, wie sie das geplante Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GSVG) vorsieht – etwa mit der Etablierung von Gesundheitskiosken. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel müssen vielmehr in die Stärkung der vorhandenen ärztlichen Struktur fließen.“

Holetschek fügte hinzu: „Denn alle Patientinnen und Patientinnen sollten wohnortnah und innerhalb einer angemessenen Wartezeit einen Facharzttermin bekommen!  Deshalb setze ich mich auch für Änderungen bei der bisherigen Bedarfsplanung ein. Denn es kommt immer wieder zu längeren Wartezeiten, auch weil die bundesweit gültigen Kriterien für die Bedarfsplanung nicht mehr passen – eine zeitnahe Reform der Bedarfsplanung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendärzte ist dringend erforderlich.“

Holetschek kritisierte zudem die Streichung der sogenannten Neupatientenregelung: „Damit ist ein wichtiger Anreiz für Ärztinnen und Ärzte weggefallen, neue Patientinnen und Patienten anzunehmen. Bayern hatte im Zuge der Gesetzesberatungen im vergangenen Jahr mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung der Pläne auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Lauterbach zu einer Verschärfung der Wartezeitproblematik führt.  Die Bundesregierung muss diesen Fehler dringend und zeitnah korrigieren.“

Holetschek betonte: „Das allein reicht jedoch nicht: Es muss im Rahmen der Festlegung der vertragsärztlichen Vergütung künftig auch möglich gemacht werden, dass eine zeitnahe Abbildung von sprunghaften Preissteigerungen erfolgen kann. So wurde etwa für die Festlegung des Orientierungspunktwerts für das Jahr 2023 im Herbst des Jahres 2022 der Vergleichszeitraum 2021 zur Beurteilung von Kostenentwicklungen herangezogen. Die Inflation ab 2022, die zu massiven Kostensteigerungen insbesondere im Bereich Energie führte, wurde dabei nicht berücksichtigt. Eine solche starre Berechnungsmethode macht keinen Sinn!“

Holetschek erinnerte Lauterbach auch an die Ankündigung zur Entbudgetierung für den hausärztlichen Bereich: „Der Bundesgesundheitsminister sollte sein Wort halten und die Entbudgetierung endlich umsetzen. Hierdurch würde sich die Situation nicht nur für die Ärzte, sondern auch für die Patientinnen und Patienten deutlich verbessern.“

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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