Holetschek: Cannabis-Gesetz ermöglicht sehenden Auges Mehrfachmitgliedschaften in Anbauvereinigungen – Bayerns Gesundheitsminister: Legalisierung verstößt auch laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen Europarecht – Referentenentwurf weist massive Schwachstellen auf

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25.07.2023 16:15 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat auf massive Schwachstellen im Referentenentwurf zu den Cannabis-Legalisierungsplänen der Bundesregierung hingewiesen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher zum Referentenentwurf bereits umfangreich Stellung genommen und die zahlreichen Mängel aufgezeigt. Holetschek betonte am Dienstag in Bayreuth: „Der Referentenentwurf hat massive rechtliche und handwerkliche Schwachstellen und öffnet Missbrauch Tür und Tor, gerade bei den geplanten Anbauvereinigungen. So fehlt es etwa an jeglichem Konzept, das sicherstellt, dass sich Menschen nicht kurzerhand bei mehreren Anbauvereinigungen anmelden, um an größere Mengen Cannabis zu gelangen als ihnen nach dem geplanten Gesetz für den Privatkonsum zustünden. Es soll keine zentrale Registrierung geben, und die Kontrolle soll alleine den Anbauvereinen überlassen werden. Unzulässige Mehrfachmitgliedschaften wären damit faktisch nicht aufzudecken. So kann die Begrenzung der Abgabemenge nicht nur sehr einfach umgangen werden – das System lädt sogar gerade zu Missbrauch ein! Das ist das Gegenteil von Prävention und Gesundheitsschutz.“

Holetschek ergänzte: „Ich habe auch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Ministerratssitzung am Dienstag in Bayreuth über meine Kritik an der Cannabis-Legalisierung gesprochen. Aus meiner Sicht müsste die Umsetzung der Ampelpläne ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen, da sie gegen Europa- und Völkerrecht verstoßen. Klar ist: Der Referentenentwurf ist unausgegoren und sollte so keinesfalls in ein Gesetz gegossen werden. Ich sehe erhebliche und essentielle Schwachstellen mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie auf die Suchtprävention.“

Der Minister betonte: „Die Kritik am Legalisierungsvorhaben der Ampel-Koalition wird immer breiter. Nun hat auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in Auftrag gegeben von MdB Stephan Pilsinger, die rechtlichen Kritikpunkte Bayerns an den Legalisierungsplänen bestätigt. Auch dieses Gutachten zeigt auf, dass die Pläne mit dem Europarecht kollidieren: So sieht es im Konstrukt der Anbauvereinigungen die Gefahr, dass sie als kommerzieller Anbau erachtet werden könnten. Der Umgang mit Cannabis darf aber nach dem Europarecht ausschließlich für den persönlichen Konsum sowie zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken entkriminalisiert werden. Von den rechtlichen Problemen der geplanten Modellregionen ganz zu schweigen! Sie wären laut Gutachten nur völker- und europarechtskonform, wenn sichergestellt ist, dass sie tatsächlich ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. In den Plänen der Ampel-Koalition kann ich aber keine solche Beschränkung erkennen. Ich halte die Modellregionen letztlich nur für einen Deckmantel, um doch kommerzielle Vertriebsstrukturen zu etablieren.“

Der Minister fügte hinzu: „Auch der Bayerische Landkreistag kritisiert, dass der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) einen erheblichen personellen und bürokratischen Mehraufwand auslösen werde. Auch die seit Jahren viel zu stark belasteten Jugendämter seien laut Landkreistag für die bevorstehenden zusätzlichen Aufgaben nicht aufgestellt. Dasselbe gilt für die Gesundheitsämter. Die Bundesregierung sollte die Kritik von so vielen Seiten endlich ernst nehmen!“

Der Minister führte aus: „Überdies sind die im Referentenentwurf genannten Vorgaben für den Eigenanbau und die für Anbauvereinigungen geltenden Regelungen in der Praxis kaum kontrollierbar. Den umfangreichen Kontroll- und Vollzugsaufwand will die Bundesregierung allein den Ländern aufbürden. Dies birgt die Gefahr zahlreicher unterschiedlicher Gesetzesinterpretationen und wird zu einem massiven verwaltungsorganisatorischen Mehraufwand bei den Ländern führen. Diese Schwachstellen des Entwurfs werden durch die ausweichenden Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Thema ‚Anbau und Abgabe von Cannabis in Cannabis Social Clubs‘ nochmals besonders deutlich. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, die Cannabis-Legalisierung gänzlich fallen zu lassen. So kann man sich nicht aus der Verantwortung stehlen!“

Der Beitrag Holetschek: Cannabis-Gesetz ermöglicht sehenden Auges Mehrfachmitgliedschaften in Anbauvereinigungen – Bayerns Gesundheitsminister: Legalisierung verstößt auch laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen Europarecht – Referentenentwurf weist massive Schwachstellen auf erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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