Holetschek: Wir müssen investorengetragene medizinische Versorgungszentren stärker regulieren – Bayerns Gesundheitsminister: Bayern bereitet im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz Bundesratsinitiative vor

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27.03.2023 18:00 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will die Verbreitung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) stärker vom Bund regulieren lassen. Holetschek sagte am Montag in München nach einer Videoschalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK): „Die Bundesländer waren sich mehrheitlich einig, dass wir die zunehmende Verbreitung vor allem von investorengetragenen MVZ stärker regulieren müssen. Deswegen hat die GMK Bayern beauftragt, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Mehrere Bundesländer erklärten sich in der Sitzung zu Mitantragstellern. Ziel dabei ist, zunehmende Konzentrationsprozesse einzudämmen sowie keine Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern entstehen zu lassen und auf dem Land und in den Ballungsräumen gleichermaßen eine gute ärztliche Versorgung zu gewährleisten.“

Der Minister erklärte: „Ich sehe dringenden Handlungsbedarf, weil gerade Investoren ihre MVZ tendenziell in Ballungsgebiete verlagern. Es besteht die Gefahr, dass dabei der Fokus auf finanziell lukrative medizinische Angebote gelegt und nicht das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet wird. Das müssen wir verhindern. Deswegen muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb von investorengetragenen MVZ anpassen. Klar ist: Wir begrüßen kommunale MVZ ausdrücklich. Versorgung darf sich nicht an der Rendite orientieren! Auch die Versorgung der Menschen auf dem Land muss sichergestellt werden.“

Holetschek kündigte an: „Wir haben hierzu ein Bündel an Vorschlägen erarbeitet, das wir jetzt in den Bundesrat einbringen werden: Wir wollen unter anderem ein bundesweit verpflichtendes MVZ-Register einführen. Das soll Transparenz bei den Inhaberstrukturen schaffen. Bislang ist es leider sowohl für die institutionellen Akteure des Gesundheitswesens als auch für die Patientinnen und Patienten völlig undurchsichtig, welche Investoren – und damit auch welche wirtschaftlichen Interessen – hinter einem iMVZ stehen. Zudem setzen wir uns für eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild von MVZ ein. Darüber hinaus gilt es, regionale Monopolstellungen eines einzelnen Anbieters durch Höchstversorgungsanteile zu begrenzen und auch sicherzustellen, dass Krankenhäuser nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein iMVZ gründen können. Auch schlagen wir Regelungen vor, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im iMVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang.“

Der Anteil von MVZ an der Versorgung steigt rasant. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gab es allein im Freistaat zum 1. Dezember 2004 insgesamt 9 MVZ, zum 1. Januar 2022 bereits 912 MVZ und zum 1. August 2022 insgesamt 938 MVZ. Davon sind rund 22 Prozent in der Trägerschaft privater Krankenhäuser. Finanzinvestoren kaufen sich dabei in Krankenhäuser ein, um über deren MVZ-Gründungsbefugnis MVZ zu betreiben. Berichtet wird insbesondere von größeren Konzentrationsprozessen in der Augenheilkunde und in der zahnärztlichen Versorgung.

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Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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