Holetschek und Bernreiter rufen dazu auf, ab jetzt freiwillig eine Maske im ÖPNV zu tragen – Maskenpflicht endet ab 10. Dezember – Freistaat setzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Bürgerinnen und Bürger

Symbolbild
zurück zur Übersicht
Gefällt mir
09.12.2022 10:15 Uhr
München
2610 Klicks

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter rufen dazu auf, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zu dem auch der Regionalverkehr zählt, auch nach dem Ende der Maskenpflicht ab Samstag (10. Dezember) weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Gesundheitsminister Holetschek betonte am Freitag in München: „Statt Maskenpflicht setzen wir jetzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Klar ist: Masken schützen vor Atemwegsinfektionen. Deshalb appellieren wir: Tragen Sie in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin eine Maske – auch, wenn es keine Pflicht mehr ist! So helfen alle mit, sich selbst und vor allem besonders gefährdete Menschen zu schützen – nicht nur vor Corona, sondern auch vor dem Influenzavirus und dem RS-Virus, die beide momentan stark verbreitet sind.“

Verkehrsminister Bernreiter sagte: „Die Maskenpflicht im ÖPNV war in den letzten gut zweieinhalb Jahren ein wichtiger Baustein, das Pandemiegeschehen so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten. Vor dem Hintergrund der entspannteren Corona-Lage entfällt ab Samstag die Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs in Bayern – also in Nahverkehrszügen, S- und U-Bahnen, Trambahnen und Bussen. Corona bleibt aber genauso wie andere Erreger eine Herausforderung für unsere Gesellschaft. Ich bedanke mich daher bei allen Fahrgästen, die auch weiterhin eigenverantwortlich Maske tragen und so sich und andere schützen.“  Da der Regionalverkehr (etwa Regionalzüge wie zum Beispiel auch RegionalBahn, RegionalExpress, Meridian etc.) zum Nahverkehr zählt, entfällt somit die Maskenpflicht auch dort.

Die notwendigen Änderungen fließen in die 17. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein, wie der Ministerrat am Dienstag beschlossen hatte. Die Verordnung wird demnach bis zum 20. Januar 2023 verlängert, die Änderungen zur Maskenpflicht treten am Samstag in Kraft. Die Maskenpflicht im Fernverkehr (u. a. Inter City Express, ICE Sprinter, TGV, Inter City, Euro City, RailJet und EuroNight), die aufgrund von Bundesrecht erlassen wurde, bleibt davon unberührt.

Weiterhin gelten bis 7. April 2023 unmittelbar nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes FFP2-Maskenpflichten in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt darüber hinaus nach Bundesrecht für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. Bayern hat diese Verpflichtung um eine Maskenpflicht für Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen und um eine Maskenpflicht für Beschäftigte, Bewohner sowie Besucher in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen ergänzt. Außerdem bleiben positiv getestete Personen in Bayern nach der Allgemeinverfügung (AV) Corona-Schutzmaßnahmen verpflichtet, Maske zu tragen – dies gilt auch weiterhin im ÖPNV.

Holetschek betonte: „Dass Eigenverantwortung und Rücksichtnahme die Pflicht ablösen, ist konsequent. Klar ist: Wir beobachten das Infektionsgeschehen genau und stützen uns hierbei auf das laufende COVID-19-Monitoring des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), in das viele Indikatoren einfließen. Das Monitoring zeigt: Aktuell stagnieren die Corona-Infektionen auf niedrigem Niveau. Die momentan hohe Rate an Atemwegsinfektionen ist vor allem durch Influenzaviren und das RS-Virus bedingt. SARS-CoV-2 spielt nur mehr eine untergeordnete Rolle.“

Holetschek erläuterte: „Das IfSG des Bundes bietet nur wegen Corona eine ausdrückliche Grundlage für eine allgemeine Maskenpflicht. Zur Bekämpfung bereits lange bekannter, regelmäßig saisonal auftretender Krankheitserreger wie Influenza und RS-Virus sieht das IfSG keine Befugnis für allgemeine Maskenpflichten vor. Ich würde es begrüßen, wenn möglichst viele Menschen in Herbst und Winter freiwillig in Bus und Bahn Maske tragen. Dafür setze ich mich ein – und wir werden für das freiwillige Tragen von Masken auch verstärkt werben, etwa in den Sozialen Netzwerken mit der Zielrichtung ‚Danke, dass Sie Maske tragen‘. Wir empfehlen zudem, die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen vornehmen zu lassen und die während der Pandemie gut eingeübten Hygieneregeln auch weiterhin zu befolgen.“

Der Beitrag Holetschek und Bernreiter rufen dazu auf, ab jetzt freiwillig eine Maske im ÖPNV zu tragen – Maskenpflicht endet ab 10. Dezember – Freistaat setzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Bürgerinnen und Bürger erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler.com-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.