Holetschek wirft Bundesregierung schwere Fehler bei Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes vor – Bayerns Gesundheitsminister: Statt wichtigen Verbesserungen Unfug bei der Maskenpflicht – Aber Lob wegen Verzichts auf Attestpflicht für Kinder

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07.09.2022 13:45 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat der Bundesregierung schwere Fehler bei der Überarbeitung des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgeworfen. Holetschek betonte am Mittwoch in München: „Zwar bin ich froh, dass Bayern noch wichtige Korrekturen erreichen konnte. Aber nicht alle Verbesserungsvorschläge von uns sind umgesetzt worden. So fehlen weiterhin Leitplanken für die Bundesländer für mögliche neue Schutzmaßnahmen. Deshalb ist jetzt ein Flickenteppich an Regeln in Deutschland zu erwarten, der die Akzeptanz der Bevölkerung mindert.“ 

Holetschek kritisierte zudem erneut den jetzt von der Bundesregierung vorgesehenen Verzicht auf die Maskenpflicht bei Flugreisen. Der Minister bekräftigte: „Kein Mensch kann verstehen, warum in Flugzeugen die Maskenpflicht aufgehoben werden soll und in Fernzügen nicht. Mit so einem Unfug torpediert die Berliner Ampel das gesamte Vorgehen gegen die Pandemie.  Warum hat Bundeskanzler Olaf Scholz hier kein Machtwort gesprochen, als sein Gesundheitsminister vor der FDP eingeknickt ist?“

Holetschek verwies zudem darauf, dass  die realitätsfremden Regeln zur Maskenpflicht in Innenräumen nicht völlig bereinigt wurden. Der Minister erläuterte: „Nach dem Willen der Bundesregierung bleibt es dabei: Wer frisch getestet ist, muss im Fall einer Maskenpflicht beispielsweise in der Gastronomie keine Maske tragen. Mehrmals haben die Länder den Bund darauf hingewiesen, dass die Kontrolle dieser Regelung im Vollzug nicht umsetzbar ist. Leider hat der Bund nicht auf uns gehört.“

Holetschek fügte hinzu: „Der Bund hat auch die Chance nicht genutzt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu kippen – und zwar bevor die Änderungen für die Anforderungen an einen vollständigen Impfschutz in Kraft treten. Denn ab dem 1. Oktober 2022 gelten nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impfschutz. Ich habe den Bund mehrmals aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Nun kommt auf die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen sowie auch auf die Gesundheitsämter ein irrwitziger Verwaltungsaufwand zu, während die Pflegekräfte zunehmend frustriert sind. Das ist inakzeptabel.“

Holetschek begrüßte es dagegen, dass die Bundesregierung seiner Forderung nach einer Abschaffung der Attestpflicht für Kinder und Jugendliche nachgekommen ist: „Das wäre weder den Eltern noch den Kindern und Jugendlichen noch den Ärzten zuzumuten gewesen. Um Kindergarten oder Schule nach einer SARS-CoV-2-Infektion wieder besuchen zu dürfen, reicht nun nach Ende der Isolation ein negativer Testnachweis. Ein ärztliches Attest wird nicht mehr gefordert.“

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Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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