Holetschek: Förderanträge zum Auf- und Ausbau von Pflege-Ausbildungsverbünden können noch bis zum 15. Juli gestellt werden – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister hat sich beim Bund erfolgreich für eine Verlängerung des Förderprogramms eingesetzt

zurück zur Übersicht
Gefällt mir
04.07.2022 08:00 Uhr
München
3237 Klicks

Förderanträge für den Auf- und Ausbau von Pflege-Ausbildungsverbünden können noch bis zum 15. Juli beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Auf diese Fristverlängerung hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Montag in München hingewiesen. Er betonte: „Ich freue mich, dass sich der bayerische Einsatz beim Bund gelohnt hat: Wir können nun weiteren Pflege-Ausbildungsverbünden die Möglichkeit geben, sich bis zum 15. Juli für das Förderprogramm zu bewerben.“

Holetschek erläuterte: „Wir haben beim Bund erreicht, dass Träger der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen, weitere Einrichtungen und Hochschulen, die sich zum Auf- oder Ausbau von Ausbildungsverbünden zusammengeschlossen haben, nun auch noch Ausgaben, die im Jahr 2023 anfallen, geltend machen und eine Förderung erhalten können. Bislang war die Förderung auf Ausgaben im Jahr 2022 begrenzt.“

Der Minister ergänzte: „Durch die bisherige Begrenzung auf das Jahr 2022 war die Antragsstellung für viele Ausbildungsverbünde uninteressant – vor allem weil bei der Förderung eines Praxiskoordinators, der oft den größten Teil der förderfähigen Ausgaben eines Ausbildungsverbundes darstellt, ein Bewerberverfahren und eine Personaleinstellung vorgeschaltet ist. Bis besagter Praxiskoordinator die Tätigkeit aufgenommen hätte, wäre es in einigen Fällen bereits Mitte dieses Jahres – oder noch später – gewesen. Die Personalkosten für den Praxiskoordinator hätten nur für kurze Zeit gefördert werden können.“

Der Minister betonte: „Ausbildungsverbünde sind ein wichtiges Element, um die generalistische Pflegeausbildung weiter voran zu bringen. Sie tragen dazu bei, dass alle Pflegeschulen und Träger auf regionaler Ebene enger zusammenarbeiten. Nur mit einer möglichst attraktiven und praxisnahen Ausbildung schaffen wir es, mehr Nachwuchs für die Pflege zu gewinnen.“

Holetschek erklärte: „Ausbildungsverbünde haben den Vorteil, dass sich die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt, dass man von der Erfahrung der anderen profitieren und sich durch den engen Austausch auch gegenseitig motivieren kann. Durch eine gemeinsame Einsatzplanung in der Region können die Kapazitäten der Praxiseinsatzorte bestmöglich gesteuert und erweitert werden. Denkbar ist auch, eine Praxisanleitung im Verbund anzustellen und fachliche Konzepte abzustimmen. Der Art und Weise der Zusammenarbeit sind hier keine Grenzen gesetzt!“

Die Zusammenschlüsse sollen örtlich, aber auch überregional, sektoren- und trägerübergreifend gegründet werden. Sollten sich Träger der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen, weitere Einrichtungen und Hochschulen zur dauerhaften Durchführung der Ausbildung zusammenschließen, oder einen bereits erfolgten Zusammenschluss ausbauen, erhalten sie gemäß der Fördergrundsätze – unter gewissen Voraussetzungen – bis zu 90 Prozent der Personal- und Sachausgaben zum Aufbau von Organisationsstrukturen als geförderte Zuwendung erstattet.

Gefördert werden drei verschiedene Modelle:

– Ausbau von bereits bestehenden Ausbildungsverbünden: Dadurch soll eine qualitativ hochwertige Ausbildung ermöglicht werden. Zudem sollen so für alle Auszubildenden in der Region die Pflichteinsätze sichergestellt werden. Die maximale Fördersumme beträgt rund 52.000 Euro je förderfähigem Ausbildungsverbund.

– Aufbau von neuen Ausbildungsverbünden in Regionen, in denen sich bisher noch keine oder nur wenige Ausbildungsverbünde gebildet haben: Die maximale Fördersumme beträgt rund 58.780 Euro je förderfähigem Ausbildungsverbund.

– Finanzielle Unterstützung von Hochschulen beim Aufbau von beziehungsweise dem Beitritt zu Ausbildungsverbünden zur dauerhaften Durchführung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz: Die maximale Fördersumme beträgt je Hochschule rund 10.620 Euro.

Besonders die Anlaufkosten für die Etablierung eines Praxiskoordinators, der die Ausbildungsplanung für den ganzen Ausbildungsverbund übernimmt und dessen laufende Kosten über den Fonds finanzierbar wären, können gefördert werden. Genauso können auch die Gesundheitsregionenplus von einer Förderung profitieren.

Bei den Fördermitteln handelt es sich um Bundesmittel in Höhe von circa 3,5 Millionen Euro. Bayern hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen, damit diese Mittel an bayerische Pflegeschulen, Träger der praktischen Einrichtung und Hochschulen weitergegeben werden können.

Nähere Informationen zu den Fördergrundsätzen finden sich unter: www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-fach-und-pflegekraefte/generalistische-pflegeausbildung/.

Für weitere Informationen steht das Landesamt für Pflege telefonisch unter 09621/9669-2590 oder per E-Mail unter ausbildungsverbuende@lfp.bayern.de zur Verfügung.

Der Beitrag Holetschek: Förderanträge zum Auf- und Ausbau von Pflege-Ausbildungsverbünden können noch bis zum 15. Juli gestellt werden – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister hat sich beim Bund erfolgreich für eine Verlängerung des Förderprogramms eingesetzt erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler.com-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.