Holetschek fordert Bund zu klaren Vorgaben bei einrichtungsbezogener Impfpflicht auf – Bayerns Gesundheitsminister: Bekenntnis zur allgemeinen Impfpflicht ist für die Akzeptanz entscheidend

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03.02.2022 14:00 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat betont, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht sein kann. „Klar ist: Einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht können nur zusammen funktionieren“, sagte Holetschek am Donnerstag nach einer Schaltkonferenz mit Vertretern kommunaler Spitzenverbände Bayerns sowie von Verbänden im Gesundheitswesen. „Ich habe auch bei den Verbänden große Einigkeit gesehen: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht darf der allgemeinen Impfpflicht nur vorangestellt sein. Sie darf kein Sonderopfer für die Beschäftigten im Gesundheitswesen sein. Deshalb brauchen wir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis und einen Vorschlag zur allgemeinen Impfpflicht – und das jetzt schnell“, betonte der Minister.

„Die von der Regelung betroffenen Einrichtungen, aber auch die Kommunen, brauchen zudem dringend Klarheit für den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die der Bund jetzt rasch schaffen muss. Die Verbandsvertreter haben eindrucksvoll dargelegt, welche Probleme auf sie zukommen, wenn der Bund keine klaren Leitplanken für einen einheitlichen Vollzug festlegt, der ja schon zum 15. März kommen sollte“, fügte Holetschek hinzu. „Wenn der Bund die Vollzugsfrage auf die Gesundheitsämter abwälzt, droht ein Flickenteppich, der nicht nur die Akzeptanz der Impfpflicht gefährdet, sondern auch unsere Einrichtungen in eine chaotische Lage bringen kann“, ergänzte der Minister. „Wir müssen daher bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angemessene Umsetzungsfristen prüfen. Sollte der Bund dazu nicht in der Lage sein, werden wir in Bayern auf jeden Fall praktikable und vernünftige Lösungen entwickeln“, betonte Holetschek.

Holetschek betonte: „Der Vollzug darf die Gesundheitsämter, die ohnehin am Limit arbeiten, nicht noch zusätzlich durch komplexe Einzelfallprüfungen belasten.“ So sei beispielsweise immer noch ungeklärt, welche Personengruppen die Regelung beträfe, ob etwa Handwerker, die in Pflegeheimen arbeiten, auch davon erfasst sind. Auch viele weitere Fragen seien noch offen.

„Entscheidend wird auch die Beantwortung der Frage sein: Wie können wir die Impfpflicht durchsetzen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen in der aktuell sehr angespannten pandemischen Lage gewährleisten?“, erklärte Holetschek. „Die Versorgungssicherheit muss zu jeder Zeit gewährleistet bleiben“, betonte der Minister. Diese Frage dürfe nicht einfach auf die Kommunen, Krankenhäuser, Praxen und Einrichtungen abgewälzt werden. „Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter den Prämissen der Deltavariante beschlossen wurde, die Einrichtungen in der aktuellen Omikron-Welle aber durch hohe Infektionszahlen deutlich stärker von Personalausfall bedroht sind“, ergänzte Holetschek.

Zugleich müsse man weiterhin mit guten Argumenten Überzeugungsarbeit für die Impfung leisten. „Mit dem Novavax-Impfstoff steht uns ab der neunten Kalenderwoche ein weiterer, klassischerer Impfstofftyp zur Verfügung. Auch dieser Impfstoff kann Menschen, die bisher gezögert haben, davon überzeugen, sich nun impfen zu lassen“, sagte Holetschek.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen SARS-CoV-2 geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Die Regelung dient dazu, besonders vulnerable Gruppen bestmöglich vor eine Infektion zu schützen.

 

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Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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