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„Beratungsstelle Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege“ zieht positive ZwischenbilanzLandshut Mit dem Bayerischen Teilhabegesetz I wurde ab Januar 2019 die Zuständigkeit für die Hilfe zur ambulanten Pflege von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die bayerischen Bezirke übertragen. Damit liegen die Hilfe sowohl zur stationären als auch ambulanten Pflege in deren Verantwortungsbereich.Mehr Anzeigen 05.05.2021Kinderklinik-APP mit mehr Inhalten für Schwangere und frischgebackene ElternPassau myKinderklinik.de begleitet Eltern während des Klinikaufenthalts und liefert alle wichtigen Infos zur Kindergesundheit und aus dem Haus – Jetzt runterladen und stöbern!Mehr Anzeigen 05.05.2021