Verbotene Prostitution – Beschuldigte agieren mit mehreren Accounts

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13.01.2021 11:45 Uhr
Straubing
PASSAU. Seit November 2020 sind legale Prostitutionsbetriebe aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geschlossen. Anfang Januar konnte die Kriminalpolizeiinspektion Passau drei Wiederholungstäterinnen ermitteln, die trotz Verbots die Prostitution ausübten.

Im Zuge stetiger Ermittlungen im Rotlicht-Milieu gewannen Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Passau Erkenntnisse über mögliche Prostitutionsausübung in einem Passauer Hotel in der Innstadt. Am 05. Januar konnten drei Frauen im Alter von 20-30 Jahren im Rahmen einer Kontrolle dort angetroffen werden. Wie sich herausstellte waren diese drei Frauen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, für mehrere Inserate auf einschlägigen Websites verantwortlich. Sie agierten hier unter verschiedenen Pseudonymen.

Sie wurden bereits im November 2020 angezeigt, nachdem sie zunächst in Amberg und dann in einem Passauer Hotel der verbotenen Prostitution nachgingen. Vor der letzten Kontrolle Anfang Januar in Passau wurden sie auch von Ermittlern der Kriminalpolizeistation Deggendorf angezeigt, als bekannt wurde, dass sie in einem Deggendorfer Hotel verbotenerweise die Prostitution ausübten. Die Sachbearbeiter der Kriminalpolizeidienststellen sind in diesem Zusammenhang im ständigen Informationsaustausch, um auch landkreisübergreifend effektiv gegen verbotene Prostitution vorgehen zu können.

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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