Kontrollaktion im Grenzraum zu Österreich - Fahnder der Bayerischen Grenzpolizei stellen zahlreiche Straftaten und Fahndungstreffer fest
So bestand gegen einen 35-jährigen Moldauer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Er wurde bei der Kontrolle auf der B 12 im Gemeindegebiet von Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) festgenommen und muss sich nun wegen eines Vergehens der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes verantworten. Die zuständige Bundespolizeiinspektion übernahm die weitere Sachbearbeitung.
Die Einschleusung von zwei türkischen Staatsangehörigen im Alter von 30 und 45 Jahren verhinderten die Grenzpolizisten an einer Kontrollstelle auf der A 95 in Höhe Eschenlohe. Die beiden Männer führten keinerlei Ausweispapiere bei sich. Der in Deutschland wohnhafte 51-jährige Fahrer gab an, das Trio als Anhalter mitgenommen haben zu wollen. Wegen des Verdachts der Einschleusung sowie der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes wurde das Trio der zuständigen Bundespolizeiinspektion zur weiteren Sachbearbeitung übergeben.
Ein verbotenes Springmesser führte ein 27-jähriger Kroate bei der Kontrolle an der A 3 in der Nähe von Passau mit sich. Der Mann befand sich auf dem Weg in Richtung Österreich und muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubing
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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