Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen – Informationen des Polizeipräsidiums Niederbayern
Häusliche Gewalt kann in unterschiedlichsten Erscheinungsformen auftreten. Neben körperlicher Gewalt (z.B. Schläge, Tritte, Würgen) und sexualisierter Gewalt (z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) fallen auch psychische- (z.B. Demütigungen, Einschüchterungen), wirtschaftliche- (z.B. Vorenthalten/Entziehen finanzieller Mittel) und soziale Gewalt (z.B: Isolation von Freunden und Bekannten) unter den Sammelbegriff der Häuslichen Gewalt. Außerdem sind viele Frauen von Stalking betroffen, eine Form der psychischen Gewalt, die unter Umständen auch wirtschaftliche und soziale Konsequenzen nach sich ziehen kann. Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. Dieses Phänomen tritt überwiegend im Zusammenhang mit Beziehungstrennungen auf.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubing
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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