Bayern unterstützt Krankenhäuser bei der Rückkehr in den Regelbetrieb – Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml: Mindestens 15 Prozent der Kapazitäten bleiben für Coronavirus-Patienten reserviert – Krankenhäuser können Anträge bei den Regierungen stellen

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30.05.2020 11:00 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsministerium unterstützt die Krankenhäuser bei der Rückkehr in den Regelbetrieb. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Samstag in München: „Die bayerischen Krankenhäuser haben bei der Corona-Pandemie enorme Herausforderungen bewältigt. Umso wichtiger ist, dass nun schrittweise zur Normalität im Krankenhausbetrieb zurückgekehrt werden kann.“ 

Huml verwies darauf, dass seit dem 9. Mai wieder planbare Behandlungen in bayerischen Krankenhäusern möglich sind. Dabei gilt grundsätzlich, dass 30 Prozent der Intensivkapazitäten mit Möglichkeit zur invasiven Beatmung und 25 Prozent der Normalkapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten zur Verfügung stehen.

Die Ministerin hob hervor: „Diese Regeln haben wir jedoch bewusst flexibel ausgestaltet, weil wir wissen, dass es regional unterschiedliche Bedarfe gibt. Die Untergrenze bleibt aber bei 15 Prozent der Kapazitäten (Intensiv- und Normalbetten). Diese müssen in jedem Fall für die Behandlung von COVID-19-Patienten zur Verfügung stehen. Das heißt: 85 Prozent der Kapazitäten können wieder vollständig genutzt werden.“

Anträge auf Reduzierung der Vorhaltepflicht können bei der jeweils örtlich zuständigen Regierung gestellt werden. Huml erläuterte: „Die Regierungen können mit unserer Zustimmung bereits jetzt auf Antrag von Kliniken jederzeitÄnderungen dieser Vorhaltepflicht gestatten oder aber – im Fall einer Verschlechterung des Infektionsgeschehens – wieder umfangreichere Vorhaltepflichten anordnen. Konkret hat bereits eine ganze Reihe einzelner Krankenhäuser diese Erleichterungen in Anspruch genommen, andererseits musste manche Regierung wegen lokaler Infektionsgeschehen und der damit verbundenen Auslastungszahlen aber auch bereits Anträge ablehnen.“

Die Ministerin unterstrich: „In der derzeitigen Situation müssen wir wachsam sein, um nichtvorschnell die Erfolge der bisherigen Vorgehensweise zu gefährden. Die Entscheidung, ob und wann eine vollständige Rückkehr in den Regelbetrieb der Krankenhäuser möglich sein wird, müssen wir immer von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängig machen.“

Huml ergänzte: „Ich bin zuversichtlich, dass die bayerischen Krankenhäuser diese enorme Herausforderung durch die Pandemie meistern werden. Vor allem die für die Patientensteuerung im Pandemiefall neu geschaffenen Organisationsstrukturen vor Ort haben sich bewährt.“

Die Ministerin betonte: „Ich danke allen Beteiligten in den Kliniken, den anderen stationären Einrichtungen und den Ärztlichen Leitern in den Führungsgruppen Katastrophenschutz für ihr herausragendes Engagement in den vergangenen Wochen.“

 

Der Beitrag Bayern unterstützt Krankenhäuser bei der Rückkehr in den Regelbetrieb – Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml: Mindestens 15 Prozent der Kapazitäten bleiben für Coronavirus-Patienten reserviert – Krankenhäuser können Anträge bei den Regierungen stellen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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