OB Dupper benennt neue behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Passau

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18.08.2019
Passau

Mit Marina Probst hat die Stadt Passau eine neue behördliche Datenschutzbeauftragte. Bei einem Termin im Amtszimmer händigte Oberbürgermeister Jürgen Dupper der seit 2018 bei der Stadt beschäftigten Volljuristin im Beisein von Herbert Zillinger, Bereichsleiter Personal und Liegenschaften, die Urkunde für die Benennung aus.
„Es freut mich sehr, dass wir für diese zunehmend wichtiger werdende Aufgabe mit Frau Probst eine qualifizierte Kraft auf diesem Gebiet gewinnen konnten. Das Thema Datenschutz ist insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung von großer Bedeutung. Die vielfältigen Aufgaben der Stadt stehen häufig mit sensiblen Daten von Bürgerinnen und Bürgern in Verbindung. Die behördliche Datenschutzbeauftragte setzt sich intensiv mit den rechtlichen Vorschriften auseinander und stattet die Verwaltung so mit dem nötigen Handwerkszeug aus“, betonte das Stadtoberhaupt.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper (links) freut sich mit Herbert Zillinger, Bereichsleiter Personal und Liegenschaften (rechts), über die Benennung der neuen behördlichen Datenschutzbeauftragten Marina Probst.Oberbürgermeister Jürgen Dupper (links) freut sich mit Herbert Zillinger, Bereichsleiter Personal und Liegenschaften (rechts), über die Benennung der neuen behördlichen Datenschutzbeauftragten Marina Probst.


Die Benennung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich vorgesehen. Bei der Stadt Passau wurde eine Dienstanweisung Datenschutz erstellt, die neben den Aufgaben des Verantwortlichen, auch die Aufgaben der Dienststellenleiter in den Fachbereichen und des behördlichen Datenschutzbeauftragten festlegt. Zu den aktuellen Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt gehört es unter anderem, die Mitarbeiter in den Dienststellen hinsichtlich des Datenschutzes zu sensibilisieren, diese mit den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bayerischen Datenschutzgesetzes vertraut zu machen und die Verarbeitungsvorgänge datenschutzkonform auszugestalten.


- SB


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