Stadt Passau engagiert sich weiter im Rahmen des Teilhabechancengesetzes

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14.06.2019
Passau

„MiTarbeit“ – so heißt das aktuelle Projekt der Bundagentur für Arbeit, an dem sich die Stadt Passau in Kooperation mit dem Jobcenter zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen seit Februar beteiligt. Oberbürgermeister Jürgen Dupper empfing nun die neuen Mitarbeiter, um mit ihnen über die ersten Eindrücke zu sprechen.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Derartige Maßnahmen liegen uns sehr am Herzen. Einerseits ist es unser Bestreben, Menschen eine Chance zu geben, die aus unterschiedlichsten Gründen den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt aus eigener Kraft nicht mehr schaffen. Andererseits hat sich dieses Vorgehen auch für die Stadt Passau schon ausgezahlt, weil wir durch derartige Projekte schon mehrere Mitarbeiter für eine Festanstellung gewinnen konnten.“

Oberbürgermeister Jürgen Dupper (links) freut sich mit Personalreferent Walter Simader (hinten, von links), Personalamtsleiter Herbert Zillinger und Peter Niedermeier von der Dienststelle Arbeit und Qualifizierung, dass Rudolf Mahler (von rechts), Florian Kaferle, Josef Gruber, Stefan Biereder, Klaus Springer, Alfons Paulus und Georg Eder im Rahmen des Projekts für die Stadt Passau arbeiten.Oberbürgermeister Jürgen Dupper (links) freut sich mit Personalreferent Walter Simader (hinten, von links), Personalamtsleiter Herbert Zillinger und Peter Niedermeier von der Dienststelle Arbeit und Qualifizierung, dass Rudolf Mahler (von rechts), Florian Kaferle, Josef Gruber, Stefan Biereder, Klaus Springer, Alfons Paulus und Georg Eder im Rahmen des Projekts für die Stadt Passau arbeiten.


Das Projekt „MiTarbeit“ läuft im Rahmen des Teilhabechancengesetzes und ist im Sozialgesetzbuch II unter § 16 i Teilhabe am Arbeitsmarkt geregelt. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) bei allen Arbeitgebern. Im Gegensatz zu früheren Maßnahmen gilt diesmal das Kriterium „Zusätzlichkeit“ nicht, was bedeutet, dass alle Arbeiten auch ausgeführt werden dürfen. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre, bis 31. Dezember 2024 sind Eintritte in die Förderung möglich. 2029 läuft dieses Projekt also spätestens aus. Der Lohnkostenzuschuss bewegt sich zwischen 100 Prozent in den ersten beiden Jahren bis zu 70 Prozent im letzten Jahr.
Die Vergütung bei der Stadt Passau erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Die insgesamt zehn Mitarbeiter werden im städtischen Bauhof, in der Stadtgärtnerei und als Innenstadtkümmerer eingesetzt. Einige waren bereits über das Vorläuferprojekt „Soziale Teilhabe“ bei der Stadt Passau beschäftigt, diese Zeit wird entsprechend angerechnet.


- SB


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Stadt Passau

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