Mit Beginn des neuen Schuljahres tritt der gesetzliche Ganztagsbetreuungsanspruch für die ersten Grundschulkinder schrittweise in Kraft. Die Stadt Passau hat sich bereits seit mehreren Jahren intensiv auf die Umsetzung vorbereitet und schafft kontinuierlich die notwendigen organisatorischen sowie baulichen Voraussetzungen. Ab September 2026 stehen im gesamten Stadtgebiet 1.021 Plätze für Schulkinder zur Verfügung.
Oberbürgermeister Andreas Rother bezeichnet den Ganztagsbetreuungsanspruch als wichtigen Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die notwendigen Vorbereitungen seien frühzeitig auf den Weg gebracht und dort Verbesserungen geschaffen worden, wo dies erforderlich war. Zum Start des neuen Schuljahres könne Familien damit wieder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden.
Bereits frühzeitig hat die Stadt Passau gemeinsam mit den Schulen und den Trägern der Betreuungseinrichtungen ein Gesamtkonzept entwickelt. Grundlage der Planungen war ein Abgleich der prognostizierten Schülerzahlen mit den vorhandenen und künftig erforderlichen Betreuungsplätzen. Dabei zeigte sich, dass an mehreren Schulen trotz Doppelnutzung von Räumlichkeiten zusätzlicher Raumbedarf besteht.
Zur Vorbereitung auf den Start des Rechtsanspruchs führte das Jugendamt gemeinsam mit den Grundschulen eine Bedarfserhebung bei den betroffenen Familien durch. Von den 461 erwarteten Schulanfängerinnen und Schulanfängern beziehungsweise deren Familien beteiligten sich rund 56 Prozent an der Umfrage. Etwa 80 Prozent der teilnehmenden Familien meldeten einen Betreuungsbedarf nach Unterrichtsende an. Die Rückmeldungen bestätigen laut Stadt die bisherigen Planungen und zeigen, dass die vorhandenen Plätze den aktuell erwarteten Betreuungsbedarf abdecken.
Zu den verschiedenen Angebotsformen zählen der gebundene und offene Ganztag, die Mittagsbetreuung sowie die Horte.
Parallel dazu wurden an mehreren Grundschulstandorten bauliche Maßnahmen angegangen, um unter anderem zusätzliche Betreuungs- und Verpflegungsräume zu schaffen oder zu erweitern. So entsteht an der Grundschule Hacklberg derzeit eine neue Mensa mit Nebenräumen für bis zu 150 zu verpflegende Schülerinnen und Schüler.

An der Grundschule St. Anton laufen die Umbauarbeiten des ehemaligen Hallenbads zu einer Mensa mit Mehrzweckraum. An der Grundschule Haidenhof ist der Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zur Erweiterung der Betreuungsräume bereits abgeschlossen. Der Innstadthort OASE wird um einen Gruppen- und Speiseraum erweitert, der künftig auch von der Schule genutzt werden kann. Die Arbeiten sollen bis Ende September abgeschlossen sein.
Der bundesweit eingeführte Rechtsanspruch wird stufenweise umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben zunächst die Kinder der ersten Klasse einen Anspruch. Bis 2029 kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Kinder im Grundschulalter ein ganztägiges Betreuungsangebot in Anspruch nehmen können.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen muss eine Betreuung angeboten werden, die inklusive der Unterrichtszeit mindestens acht Stunden beträgt. Ob die Nutzung vollständig erfolgt oder nur teilweise, kann individuell entschieden werden.
Mit der schrittweisen Umsetzung des Ganztagsbetreuungsanspruchs will die Stadt Passau verlässliche Rahmenbedingungen für Familien schaffen und gleichzeitig die Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder stärken. Auch in den kommenden Jahren sollen die Angebote kontinuierlich weiterentwickelt und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Stadt Passau
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