Miriam Biber und Thomas Furthmeier vom Caritasverband für die Diözese Passau übernehmen künftig Verantwortung am Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht erster Instanz der bayerischen Erzdiözesen und Diözesen. Bischof Dr. Bertram Meier hat beide für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen.
Miriam Biber wird als beisitzende Richterin tätig sein, Thomas Furthmeier als beisitzender Richter. Beide vertreten am Gericht die Dienstgeberseite.
Biber ist Volljuristin, Rechtsanwältin und leitet die Stabsstelle Justiziariat des Diözesan-Caritasverbandes. Furthmeier steht seit mehr als sieben Jahren an der Spitze der Abteilung Personal und gehört zudem der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes an.
Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht mit Sitz in Augsburg ist für die Erzdiözesen und Diözesen München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg zuständig. Dort werden insbesondere Streitigkeiten aus der Mitarbeitervertretungsordnung sowie der KODA-Ordnung verhandelt.

Vorstand Stefan Seiderer, Miriam Biber, Thomas Furthmeier und Vorständin Andrea Anderlik freuen sich über die Berufungen an das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht der bayerischen Diözesen.
Caritas-Vorständin Andrea Anderlik würdigt die Berufung als Anerkennung der fachlichen Kompetenz und langjährigen Erfahrung beider Juristen. Vorstand Stefan Seiderer gratuliert ebenfalls und betont, dass ihre Mitarbeit die fachliche Vernetzung des Verbandes im kirchlichen Arbeitsrecht weiter stärkt.
Miriam Biber sieht in ihrer Ernennung eine anspruchsvolle neue Aufgabe und möchte ihre langjährige Erfahrung als Dienstgebervertreterin einbringen sowie neue Perspektiven auf kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen gewinnen.
Thomas Furthmeier hebt hervor, dass kirchliches Arbeitsrecht von einem sachlichen Interessenausgleich lebe und er seine Erfahrungen aus der Personalarbeit konstruktiv einbringen wolle.
Die Amtsperiode am Kirchlichen Arbeitsgericht beträgt fünf Jahre.

Caritasverband für die Diözese Passau e. V.
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