Initiative aus Regen wird Bundesgesetz für mehr Verkehrssicherheit

zurück zur Übersicht
Gefällt mir
07.07.2026
Regen
411 Klicks

Eine Initiative des CSU-Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit im Landkreis Regen ist zum 1. Juli 2026 bundesweit in Kraft getreten. Durch die Verlängerung der Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten können Verstöße künftig konsequenter verfolgt werden. Damit soll die Verkehrssicherheit gestärkt und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.

 

Zurück geht die Änderung auf einen Antrag der stellvertretenden AK-Vorsitzenden Monika Zährl. Über den Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Ebner wurde das Anliegen weitergetragen. In Berlin setzte sich Bundestagsabgeordneter und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer für die Umsetzung ein.

 

Mit der Neuregelung werden umfassendere Ermittlungen möglich. Polizei, Verwaltungsbehörden und Justiz sollen dadurch spürbar entlastet werden. Besonders bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann die längere Frist dazu beitragen, Verfahren gründlicher zu bearbeiten und Verstöße konsequenter zu ahnden.

 

Ein Beispiel sind Verfahren im Zusammenhang mit verbotenen Autorennen. Dauerten Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft länger als drei Monate und wurde ein Strafverfahren etwa aus Mangel an Beweisen eingestellt, waren bislang häufig auch damit verbundene Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt. Dazu zählen unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, verbotswidriges Überholen oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Mögliche Folgen wie Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte konnten dann nicht mehr verhängt werden.

 

Auch bei Verkehrsverstößen durch Fahrzeugführer mit Wohnsitz im europäischen Ausland soll die längere Frist helfen. Wenn Ermittlungen schwierig sind oder sich Verfahren durch falsche beziehungsweise fehlende Angaben verzögern, lief den deutschen Behörden bisher oft die Zeit davon. Nach drei Monaten war das Verfahren einzustellen. Die neue Frist von sechs Monaten schafft nun mehr Spielraum für weitere Ermittlungen.

 

Darüber hinaus kann die verlängerte Frist auch bei Fällen von gewerblichem Punktehandel eine Rolle spielen. Bisher konnten sich Ermittlungen erheblich verzögern, wenn Dritte wider besseres Wissen die Fahrereigenschaft zugaben und Verstöße gegen den tatsächlichen Fahrzeugführer anschließend verjährten.

 

Monika Zährl wertet die Umsetzung als großen Erfolg für die Polizeipraxis. Die bisherige Verjährungsfrist von drei Monaten sei den tatsächlichen Anforderungen bei der Bearbeitung vieler Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mehr gewachsen gewesen. Mit der Verlängerung erhielten Polizei und Behörden den notwendigen zeitlichen Spielraum, um Verfahren sorgfältig zu bearbeiten und gravierende Verkehrsverstöße konsequent zu verfolgen.

 

Drei Personen stehen im Freien vor einer grünen Parkanlage und blicken in die Kamera. Links steht MdL Dr. Stefan Ebner im blauen Sakko, in der Mitte Monika Zährl in heller Kleidung und rechts Bundesminister Alois Rainer MdB in grauer Trachtenjacke.
Gemeinsam zum Erfolg: Monika Zährl, MdL Dr. Stefan Ebner und Bundesminister Alois Rainer MdB haben die Verlängerung der Verjährungsfrist im engen Schulterschluss vorangebracht, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

 

Für Dr. Stefan Ebner zeigt der Erfolg, wie wichtig es ist, Impulse aus der Praxis ernst zu nehmen und politisch weiterzutragen. Die Gesetzesänderung sei ein Beispiel dafür, wie wertvoll die Expertise von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sei. Monika Zährl habe eine Problematik aus der täglichen Praxis aufgegriffen und einen überzeugenden Vorschlag erarbeitet.

 

Alois Rainer griff die Initiative aus dem Landkreis Regen in Berlin auf und brachte sie gegenüber Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ein. Praxisnahe Vorschläge aus den Regionen seien für die Arbeit in Berlin wichtig, so Rainer. Die Initiative habe gezeigt, wo konkreter Handlungsbedarf bestehe. Nun sei eine Verbesserung erreicht worden, die Polizei und Behörden bundesweit unterstütze.

 

Hintergrund der Initiative war die bislang geltende Sonderregelung, nach der Verkehrsordnungswidrigkeiten bereits nach drei Monaten verjährten, obwohl für Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich eine sechsmonatige Frist gilt. Nach Auffassung des AK Polizei Regen entsprach diese kurze Frist nicht mehr den Anforderungen der Praxis. Komplexere Fahrerermittlungen, hohe Auslastung der Polizeibehörden sowie Fälle von falschen Verdächtigungen, Selbstbezichtigungen und organisiertem Punktehandel führten zunehmend dazu, dass Verfahren nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.


- JS


Abgeordnetenbüro Dr. Stefan Ebner, MdLAbgeordnetenbüro Dr. Stefan Ebner, MdLRegen

Quellenangaben

Büro Alois Rainer MdB, Foto: Büro Alois Rainer MdB

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.

Verpassen Sie keine Nachrichten mehr aus dem Bayerischen Wald.

Fügen Sie WAIDLER.COM als bevorzugte Quelle bei Google hinzu.

Bei Google hinzufügen

Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?
Noch keine Kommentare

Teilen Sie Ihre Meinung und starten Sie die Unterhaltung.



Ähnliche Berichte




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler.com-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.