Eine Initiative des CSU-Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit im Landkreis Regen ist zum 1. Juli 2026 bundesweit in Kraft getreten. Durch die Verlängerung der Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten können Verstöße künftig konsequenter verfolgt werden. Damit soll die Verkehrssicherheit gestärkt und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.
Zurück geht die Änderung auf einen Antrag der stellvertretenden AK-Vorsitzenden Monika Zährl. Über den Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Ebner wurde das Anliegen weitergetragen. In Berlin setzte sich Bundestagsabgeordneter und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer für die Umsetzung ein.
Mit der Neuregelung werden umfassendere Ermittlungen möglich. Polizei, Verwaltungsbehörden und Justiz sollen dadurch spürbar entlastet werden. Besonders bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann die längere Frist dazu beitragen, Verfahren gründlicher zu bearbeiten und Verstöße konsequenter zu ahnden.
Ein Beispiel sind Verfahren im Zusammenhang mit verbotenen Autorennen. Dauerten Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft länger als drei Monate und wurde ein Strafverfahren etwa aus Mangel an Beweisen eingestellt, waren bislang häufig auch damit verbundene Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt. Dazu zählen unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, verbotswidriges Überholen oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Mögliche Folgen wie Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte konnten dann nicht mehr verhängt werden.
Auch bei Verkehrsverstößen durch Fahrzeugführer mit Wohnsitz im europäischen Ausland soll die längere Frist helfen. Wenn Ermittlungen schwierig sind oder sich Verfahren durch falsche beziehungsweise fehlende Angaben verzögern, lief den deutschen Behörden bisher oft die Zeit davon. Nach drei Monaten war das Verfahren einzustellen. Die neue Frist von sechs Monaten schafft nun mehr Spielraum für weitere Ermittlungen.
Darüber hinaus kann die verlängerte Frist auch bei Fällen von gewerblichem Punktehandel eine Rolle spielen. Bisher konnten sich Ermittlungen erheblich verzögern, wenn Dritte wider besseres Wissen die Fahrereigenschaft zugaben und Verstöße gegen den tatsächlichen Fahrzeugführer anschließend verjährten.
Monika Zährl wertet die Umsetzung als großen Erfolg für die Polizeipraxis. Die bisherige Verjährungsfrist von drei Monaten sei den tatsächlichen Anforderungen bei der Bearbeitung vieler Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mehr gewachsen gewesen. Mit der Verlängerung erhielten Polizei und Behörden den notwendigen zeitlichen Spielraum, um Verfahren sorgfältig zu bearbeiten und gravierende Verkehrsverstöße konsequent zu verfolgen.

Gemeinsam zum Erfolg: Monika Zährl, MdL Dr. Stefan Ebner und Bundesminister Alois Rainer MdB haben die Verlängerung der Verjährungsfrist im engen Schulterschluss vorangebracht, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Für Dr. Stefan Ebner zeigt der Erfolg, wie wichtig es ist, Impulse aus der Praxis ernst zu nehmen und politisch weiterzutragen. Die Gesetzesänderung sei ein Beispiel dafür, wie wertvoll die Expertise von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sei. Monika Zährl habe eine Problematik aus der täglichen Praxis aufgegriffen und einen überzeugenden Vorschlag erarbeitet.
Alois Rainer griff die Initiative aus dem Landkreis Regen in Berlin auf und brachte sie gegenüber Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ein. Praxisnahe Vorschläge aus den Regionen seien für die Arbeit in Berlin wichtig, so Rainer. Die Initiative habe gezeigt, wo konkreter Handlungsbedarf bestehe. Nun sei eine Verbesserung erreicht worden, die Polizei und Behörden bundesweit unterstütze.
Hintergrund der Initiative war die bislang geltende Sonderregelung, nach der Verkehrsordnungswidrigkeiten bereits nach drei Monaten verjährten, obwohl für Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich eine sechsmonatige Frist gilt. Nach Auffassung des AK Polizei Regen entsprach diese kurze Frist nicht mehr den Anforderungen der Praxis. Komplexere Fahrerermittlungen, hohe Auslastung der Polizeibehörden sowie Fälle von falschen Verdächtigungen, Selbstbezichtigungen und organisiertem Punktehandel führten zunehmend dazu, dass Verfahren nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.

Abgeordnetenbüro Dr. Stefan Ebner, MdL
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