Steuerkanzlei Heinz Aigner

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18.06.2017

Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten, für viele Steuerzahler auch als eines der ungerechtesten. Ganz nah dran an der Thematik ist Steuerberater Heinz Aigner aus Spiegelau. Im Interview mit WAIDLER.COM gibt er Tipps und spricht über seine persönlichen Ansichten zum deutschen Steuersystem.

 

Herr Aigner, welche Tipps haben Sie für den „normalen“ Steuerzahler?

Viele vertrauen auf Personen, die ohne die entsprechende Vorbildung zu haben, Steuererklärungen „schwarz“ erstellen. Die Steuerzahler sollten wissen, dass sowohl Steuerberater, als auch die Lohnsteuerhilfevereine die korrekten Partner für die Steuererklärungen sind. Die Finanzverwaltung wiederum übt ihre Aufsichtspflicht nicht aus und verfolgt auch nicht „schwarze Steuerhelfer“, so dass dieses Unwesen auch weiterbestehen wird. Sehr viele Steuerzahler scheuen aber auch, sich überhaupt aufzuraffen und die Unterlagen für die Steuererklärung zusammenzustellen und verschenken enorme Summen an Erstattungsbeträgen. Ihnen sei gesagt, dass es genügend Checklisten gibt, anhand denen die Unterlagen aufbereitet werden können. In meiner Kanzlei erhält jeder Mandant einen Steuerordner (wenn er ihn wünscht), in welchen er während des Jahres die Unterlagen für die Steuer bereits geordnet einreihen kann. Die darin enthaltenen Register sind selbst erklärend und helfen beim Einordnen. Zudem kann jederzeit in der Kanzlei angerufen werden.

 

Steuerberater Heinz Aigner in seiner Kanzlei in Spiegelau

 

Am 31. Mai war der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung …

Der Stichtag 31.05. gilt für alle nicht beratenen Steuerbürger. Hier kann nur empfohlen werden, einen Fristverlängerungsantrag zu stellen und die Gründe darin offen zu legen. Angehörige der steuerberatenden Berufe haben generell eine längere Abgabefrist, daher kann nur empfohlen werden, diesen den Auftrag für die Steuererklärung zu stellen. Damit gilt dann automatisch eine längere Frist (bis 31.12.17). Hat der Steuerbürger z. B. auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, verlängert sich diese Frist automatisch im beratenen Fall bis 31.05.18.

 

Welche Angaben werden häufig vergessen?

Was gerne vergessen wird sind Ausgaben, die direkt in der Steuererklärung nicht abgefragt werden. So sind z. B. dauernde Lasten zwar darin enthalten, aber keine weitere Begriffserklärung dazu. Spenden, Versicherungsbeiträge werden häufig nicht vollständig erklärt, ebenso die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

 

Herr Aigner, wie könnte Ihrer Meinung nach das deutsche Steuerrecht vereinfacht werden?

Das deutsche Steuerrecht könnte in vielen Punkten vereinfacht werden, denn die Bürokratie, ausgehend vom Bundesfinanzministerium, wächst uferlos. Zwar propagiert die Verwaltung ständig, die Bürokratie abbauen zu wollen. Dies geschieht jedoch nur innerhalb der Verwaltung. Für die Unternehmer ist so gut wie nichts passiert, denn die Erhöhung der GWG-Grenze allein macht zwar diesen Punkt einfacher, aber ein Bürokratieabbau ist das nicht. Das Steuerrecht könnte vereinfacht werden, indem viele Ausnahmeregelungen und Besonderheiten komplett abgeschafft würden und dafür der Steuersatz gesenkt würde. Von den vielen Ausnahmeregelungen profitieren im Regelfall ja nur die ganz Großen und die Politiker, denn vielfach sind Gesetzesänderungen nur Selbstzweck. Ein typisches Beispiel für die Verkomplizierung ist das derzeitige Verfahren zur Verhinderung von Manipulationen im Kassenbereich. Da wird mit aller Macht versucht, den Unternehmen vorzuschreiben, wie eine Kassenführung auszusehen hat, welche Kasse geführt werden muss und wie eine Kasse ohne Registrierkasse zu führen ist. Bis ins letzte Detail wird geregelt, welche Fähigkeiten eine Registrierkasse haben muss, was gespeichert werden muss, welche laufenden Nummern vorhanden sein müssen, was alles aufzubewahren ist und eigentlich wird völlig verkannt, dass mit diesen Verschärfungen Unternehmensgründungen das Wasser abgegraben wird. Wer sich heute noch selbständig machen will, sollte tunlichst keine Bargeschäfte mehr tätigen - eigentlich völlig weltfremd -, denn nur so könnte im Fall einer Betriebsprüfung Steuernachforderung verhindert werden. Die Verwaltung ist so sehr damit beschäftigt, Steuerhinterziehung zu verhindern und kann dies niemals regeln. Wer „kriminelle Energie“ hat (wovon die Verwaltung bei allen Bargeldbetrieben ausgeht - Bäcker, Metzger, Wirte), wird trotz aller Reglementierungen immer wieder ein Schlupfloch finden und Steuern weiter verkürzen.

Der einzige Weg dies zu unterbinden, wären niedrigere Steuersätze, aber dafür für alle – und zwar so niedrig, dass sich eine Hinterziehung nicht mehr rechnet. In Deutschland wird dies aber niemals möglich sein, weil die Lobbyisten die Gesetze machen und die Abgeordneten größtenteils über Aufsichtsratsvergütungen o. ä. so involviert sind, dass der Wille der Wirtschaft durchgesetzt wird.

 

Was erhoffen Sie sich für die Zeit nach der Bundestagswahl im September?

Für die Zeit nach der Wahl erhoffe ich mir keine Änderung, denn die Bundesfinanzverwaltung wird ja nicht ausgetauscht und die Herren Abgeordneten sind ja nur auf ihre Diäten scharf, nicht aber auf den Willen des Volkes. Die Vorstellung eines namhaften Politikers mit der „Bierdeckelsteuer“ spricht für dessen Rechtsverständnis. Zurzeit, als er mit diesem Witz an die Öffentlichkeit trat, hätte er die gesetzgeberischen Möglichkeiten gehabt, dies durchzusetzen, aber Show ist halt auch gut für die Wiederwahl.

 

Unternehmenssteuern sind ein weites Feld. Geben Sie unseren Lesern bitte einen kurzen Einblick.

Bei den Unternehmenssteuern sollte vor allem die Generationenfolge geregelt sein. Vielfach wird übersehen, rechtzeitig einen Nachfolger zu suchen oder ins Unternehmen aufzunehmen. Vielfach verbleibt dann nur der Verkauf des Unternehmens. Die richtige Rechtsform spielt häufig eine entscheidende Rolle, wobei dabei nicht nur steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Teilweise sollen Kinder im Unternehmen tätig sein, manchmal spielt die Haftung eine Rolle. Daher ist es wichtig, die richtige Rechtsform zu wählen. Die Kunst bei den Unternehmenssteuern ist die richtige Rechtsform zu wählen und damit die geringstmögliche Steuerbelastung zu erreichen.

 

Zum Schluss: Wie würden Sie das Alleinstellungsmerkmal Ihrer Kanzlei beschreiben?

Ein klassisches Alleinstellungsmerkmal für meine Kanzlei gibt es nicht. Ein wichtiger Punkt aber ist der Ausbau der digitalen Kommunikation und Finanzbuchführung mittels "Unternehmen online". Die Zukunft wird zeigen, wohin die Reise geht – aber "Unternehmen online" ist sicherlich der richtige Weg, denn der Weg geht zum papierlosen Büro und mittels "Unternehmen online" und dem darin integrierten ersetzenden Scannen brauchen die Unternehmer, die diese Software verwenden, die Originalbelege nicht mehr aufzubewahren, wobei ich für eine gewisse Zeit noch die Aufbewahrung empfehle. Was aber in meiner Kanzlei immer gewährleistet ist: Der Chef ist für Jeden erreichbar und nimmt sich für jedes Anliegen Zeit.

 

Vielen Dank für das Gespräch.



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Quellenangaben

Fotos: Stephen Hahn

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