Niederbayern: Verdacht der Geldwäsche – Größere Menge Bargeld sichergestellt – Generalstaatsanwaltschaft München und Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern übernehmen Ermittlungen
Einziehung von Vermögen unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter möglich
Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig. Es reichen Indizien dafür, dass die sichergestellten Gelder allgemein aus (irgendwelchen) Straftaten stammen. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft München und den Justizbehörden vor Ort greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.
Veröffentlicht: 04.03.2025, 15.40 Uhr

Polizeipräsidium Niederbayern