Stichattacke auf der Herbstdult war vorgetäuscht
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei steht nun fest, dass sich der vermeintliche Geschädigte die Verletzung selbst beigebracht und den Tathergang lediglich erfunden hatte. Der Volkfestbesucher muss sich nun wegen Vortäuschens einer Straftat strafrechtlich verantworten.
Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Presse-Team, Oliver Huber, KHK, 09421-868-1023
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
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