Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek will wichtige Weichen für die Zukunft der Pflege und Eingliederungshilfe stellen. Holetschek sagte anlässlich der zweiten Lesung zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im Bayerischen Landtag am Mittwoch in München: „Die Menschen wünschen sich auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben. Deswegen ist es wichtig, die Selbstständigkeit, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern. Wir müssen alles dafür tun, dass auch in Zukunft der Mensch mit seiner Würde und seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht. Um dem hierauf gerichteten Schutzauftrag gerecht werden zu können, braucht es eine Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes.“
Der zweiten Lesung im Landtag waren eine Billigung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat am 8. März 2023, eine sich daran anschließende Verbandsanhörung, eine Beschlussfassung im Ministerrat am 18. April 2023 sowie eine erste Lesung am 11. Mai 2023 vorausgegangen. Das PfleWoqG regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen sowie Hospize.
Holetschek unterstrich: „Damit wir den Betroffenen den bestmöglichen Schutz bieten können, setzen wir auf die Expertise aus der Praxis. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis zahlreicher umfassender Gespräche u. a. mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, Regierungen und Aufsichtsbehörden. Seit der ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf in den Ausschüssen des Landtags intensiv beraten und es wurden weitere Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen.“
Insbesondere die spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderung wurden nochmals beleuchtet. Der Minister fügte hinzu: „Durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wurde zudem ausdrücklich klargestellt, dass in Betreuten Wohngruppen auch Menschen mit einem 24-Stunden-Betreuungsbedarf leben können. Dadurch stärken wir die selbstbestimmte Entscheidung, wo Menschen, die rund um die Uhr versorgt werden müssen, leben möchten. Im nächsten Schritt soll nun die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz an die neue Gesetzeslage und die neuen Lebenswirklichkeiten angepasst werden.“
Der Minister erläuterte: „Mit der Gesetzesänderung wollen wir die Verfahrensabläufe verbessern und die Prävention von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch verstärken. Wir wollen die Befugnisse der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) schärfen und die FQA bei der Wirksamkeit ihrer Arbeit unterstützen. Wir schaffen damit nicht mehr Kontrollen, sondern eine klarere Abgrenzung zwischen Beratung und Anordnung.“
Der Minister erklärte: „In der Praxis sieht das dann so aus: Stellt die FQA beispielsweise bei einer teilnehmenden Beobachtung einen unsachgemäßen Umgang mit einer Wundbehandlung fest, kann nunmehr auch in solchen Fällen eine Anordnung erlassen werden. Bisher musste hier grundsätzlich zwingend zunächst eine Beratung erfolgen, erst dann konnte eine Anordnung erlassen werden. Das hat den Vorteil, dass in diesen Fällen direkt in Abschlussgesprächen nach Begehungen vor Ort Anordnungen ausgesprochen und umgehend verbindlich umgesetzt werden können. Damit wird der Prozess deutlich beschleunigt und der Bewohnerschutz noch effizienter.“
Holetschek erläuterte: „Wir sorgen zudem für mehr Transparenz und fördern den Bürokratieabbau. So sollen die Begehungen der FQA zielgerichteter gestaltet werden. Die bisherigen Prüfberichte werden daher in Ergebnisprotokolle umgewandelt – mit Einsichtsrecht und Veröffentlichungspflicht betreffend Strukturdaten und geprüfte Qualitätsbereiche.“ Außerdem müssen Ereignisse, die die Bewohnerinnen und Bewohner oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigen, und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen der FQA künftig unverzüglich angezeigt werden. So kann die FQA frühzeitig beratend unterstützen.
Holetschek betonte: „Die große Mehrheit der bayerischen Pflegeheime und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe leisten gute Arbeit und kümmern sich aufopferungsvoll um ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Wo das nicht der Fall ist, gilt aber auch: Jeder Missstand muss möglichst schnell erkannt und behoben werden. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie bestens betreut und versorgt werden.“
Die Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist Teil des im März 2022 beschlossenen Fünf-Punkte-Plans zur Verbesserung des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen.
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