Nach dem 50. Geburtstag: LKW-Führerschein nur noch befristet gültig

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08.04.2008

 

Nach dem 50. Geburtstag: LKW-Führerschein nur noch befristet gültig;

Führerscheinstelle am Landratsamt muss einer Verlängerung zustimmen

Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Freyung-Grafenau erinnert daran, dass die Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen und Lastzüge nur noch befristet gültig ist. Die alte Fahrerlaubnis der Klasse 2 (LKW der Klasse C und CE) erlischt mit dem 50. Geburtstag kraft Gesetzes. Somit dürfen ohne Umstellung auf einen EU-Scheckkartenführerschein neben PKW nur LKW bis 7,5 Tonnen und Kombinationen geführt werden, die unter die Klasse „C1E“ fallen.

Um den Verlust der Fahrerlaubnis für schwere LKW zu vermeiden, ist rechtzeitig, also mindestens sechs bis acht Wochen vor Erreichen des 50. Geburtstages, ein Antrag auf Verlängerung mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt - Fahrerlaubnisbehörde – zu stellen.

 

Ist der Antrag erst nach Fristablauf bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen, so gelten bezüglich der Sehwerte andere Anforderungen. Es ist zum Beispiel nicht mehr möglich, bei Einäugigkeit (das heißt Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2) eine Erteilung vorzunehmen, da die Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe auf dem besseren Auge mindestens 0,8 und auf dem schlechteren Auge mindestens 0,5 betragen. Außerdem gehen die Besitzstände der entsprechenden Klassen verloren. Das bedeutet, dass das Erteilungsdatum nicht mehr im Führerschein ersichtlich ist. Es wird das Datum der neuen Erteilung, also der Tag der Abholung des Führerscheins eingetragen. Zugleich fällt die Schlüsselzahl „172“ (Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste) weg, das heißt, man kann keine Überführungsfahrten mehr durchführen. Es können lediglich Fahrten zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges, nach erneuter Erteilung, gemacht werden. Wer die rechtzeitige Verlängerung übersieht, hat noch eine zweijährige Nachfrist, um prüfungsfrei die Fahrerlaubnis für LKWs neu erteilt zu bekommen. Nach diesem Zeitraum muss zur Wiedererlangung die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Fahrerlaubnisinhaber, die bereits den neuen EU-Kartenführerschein für die Klassen C1 und C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE besitzen, sollten ihren Kartenführerschein regelmäßig überprüfen, ob die befristeten Klassen gültig sind. In Spalte 11 auf der Rückseite des Kartenführerscheins ist das Gültigkeitsdatum eingetragen, so das Landratsamt.


- CF



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