Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lassen Krankenhaus-Reformpläne des Bundes auf Verfassungsmäßigkeit prüfen – Gesundheitsminister der drei Länder: Bund muss die Krankenhausplanungskompetenz der Länder achten

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12.03.2023 08:15 Uhr
München

Die Gesundheitsminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen und die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein lassen die Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Krankenhausvergütung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Die drei Ministerien gaben hierfür jetzt ein Rechtsgutachten bei Prof. Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, in Auftrag.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte am Sonntag in München: „Wir sind nach wie vor zur konstruktiven Mitwirkung an einer von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Krankenhausreform bereit. Aber das erfordert eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die verfassungsrechtlich festgelegte Kompetenzverteilung beachtet wird. In dem Gutachten soll beleuchtet werden, ob der Bund durch zwingende Strukturvoraussetzungen für Versorgungsstufen und Leistungsgruppen noch im Rahmen seiner Kompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Kliniken handelt oder stattdessen in die Krankenhausplanung der Länder hineinregiert.“

Die Regierungskommission schlägt vor, dass die Zahlung der neu eingeführten Vorhaltevergütung für Kliniken nur für Leistungen erfolgt, zu deren Erbringung das jeweilige Krankenhaus durch Zuweisung eines entsprechenden „Levels“ sowie der erforderlichen „Leistungsgruppe“ bestimmt ist. Zudem muss das Krankenhaus die mit Level und Leistungsgruppe jeweils verbundenen Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Holetschek betonte: „Krankenhausplanung ist Ländersache. Natürlich gibt es eine Verzahnung zwischen Planung und Vergütung. Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt. Wir haben die Vermutung, dass die Empfehlung der Regierungskommission weit über das verfassungsrechtlich zulässige Maß hinausgeschossen ist.“

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte: „Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Wir haben großes Interesse an dem Gelingen der Krankenhausfinanzierungsreform. Aber der Bundesgesundheitsminister muss sich schon entscheiden: Bei den Bund-Länder-Verhandlungen in Berlin hat er versprochen, dass man auf Augenhöhe verhandelt und gemeinsam beschließt. Und wir können keiner Krankenhausreform zustimmen, die den Ländern die Beinfreiheit zum Gestalten nimmt. Das Gutachten soll Klarheit darüber bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Krankenhausfinanzierungsreform gesetzt sind.“

Laumann fügte hinzu: „Die Länder dürfen im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden. Und in diesem Zusammenhang sollte sich Lauterbach auch entscheiden: Will er eine Krankenhausreform umsetzen, die quasi alleine unter wissenschaftlichen Laborbedingungen entworfen worden ist, oder will er die Expertise der Praktiker mit einbeziehen und aus den Erfahrungen anderer lernen – zum Beispiel derjenigen, die in Nordrhein-Westfalen seit drei Jahren eine Krankenhausreform umsetzen.“

Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken unterstrich: „Bund und Länder sind sich einig, dass wir eine Klinikreform brauchen, um bei begrenzten Ressourcen und steigenden Bedarfen die Versorgung dauerhaft zu sichern. Zur Qualität und Intensität der Zusammenarbeit mit dem Bund gibt es bisher jedoch weiterhin deutlich unterschiedliche Vorstellungen. Zudem muss die Reform zwingend auf rechtssicheren Füßen stehen. Wir haben – aus gutem Grund – in Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem, bei dem Kliniken einfach per politischem Beschluss eröffnet, verschoben oder geschlossen werden können. Die vom Bund geplanten Strukturveränderungen greifen massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen.“

Von der Decken erläuterte: „Das Gutachten soll auch dazu beitragen, für alle Beteiligten Klarheit zur Kompetenzverteilung sowie der Kostenverantwortung zu schaffen. Damit wollen wir auch dazu beitragen, Perspektiven für eine rechtsichere Basis der notwendigen Reform zu eröffnen. Bundesseitig kommt dieser Aspekt zu kurz.“

Mit den Ergebnissen des Gutachtens wird noch in diesem Frühjahr gerechnet.

Der Beitrag Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lassen Krankenhaus-Reformpläne des Bundes auf Verfassungsmäßigkeit prüfen – Gesundheitsminister der drei Länder: Bund muss die Krankenhausplanungskompetenz der Länder achten erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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