Holetschek: Bundesgesundheitsministerium muss für auskömmliche Vergütung ärztlicher Leistungen bei der Behandlung genitalverstümmelter Frauen sorgen – Bayerns Gesundheitsminister: Gebührenordnungspositionen im Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen

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07.01.2023 07:15 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, für eine auskömmliche Vergütung ärztlicher Leistungen bei der Behandlung genitalverstümmelter Frauen und Mädchen zu sorgen. Der Minister betonte am Samstag in München: „In Deutschland leben immer mehr Frauen und Mädchen, die von einer Genitalverstümmelung betroffen sind. Diese Frauen und Mädchen sind teilweise nicht nur schwer traumatisiert und psychisch belastet, sondern leiden auch an erheblichen Schmerzen. Um die Betroffenen bestmöglich medizinisch zu versorgen, braucht es eine zeitintensive ärztliche Betreuung. Die Ärztinnen und Ärzte müssen kultursensibel mit den Patientinnen umgehen und häufig Sprachbarrieren überwinden.“

Holetschek ergänzte: „Die gynäkologische Grundpauschale deckt den Aufwand für die Behandlung genitalverstümmelter Frauen und Mädchen bei weitem nicht ab. Auch die zusätzlich ansetzbaren Gebührenordnungspositionen können in diesem Fällen keine oder nur teilweise Abhilfe schaffen.“

Der Minister unterstrich: „Es braucht im Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Gebührenordnungspositionen, damit sich die Ärztinnen und Ärzte so viel Zeit für die betroffenen Frauen und Mädchen nehmen können, wie es erforderlich ist – und entsprechend dafür entlohnt werden.“ Holetschek fügte hinzu: „Ich habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach daher in einem Schreiben gebeten, auf die Selbstverwaltung auf Bundesebene einzuwirken, um endlich eine auskömmliche Vergütung für die Ärztinnen und Ärzte zu schaffen – zum Wohl der Patientinnen.“

Die Landtagsabgeordnete Carolina Trautner, die bereits in ihrer Verantwortung als Bayerische Sozialministerin dieses sensible Thema mit betroffenen Frauen aufgegriffen hatte, machte deutlich: „Zu den körperlichen Verletzungen kommen bei den Frauen und Mädchen oftmals tiefe Verwundungen in ihrer Seele und nicht zuletzt die Scham, offen über ihr Leid zu sprechen. Es braucht ganzheitliche Ansätze – medizinisch ebenso wie psychologisch – damit sie Vertrauen und Lebensmut zurückgewinnen.“

In Bayern stehen Frauen und Mädchen, die von einer Genitalverstümmelung betroffen sind, neben den Gynäkologinnen und Gynäkologen auch weitere Anlaufstellen zur Verfügung. Darunter etwa die institutionalisierte Sprechstunde am Münchner Universitätsklinikum rechts der Isar oder auch die Gesundheits- und Beratungseinrichtung Donna Mobile AKA e.V..

Der Beitrag Holetschek: Bundesgesundheitsministerium muss für auskömmliche Vergütung ärztlicher Leistungen bei der Behandlung genitalverstümmelter Frauen sorgen – Bayerns Gesundheitsminister: Gebührenordnungspositionen im Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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