Holetschek: Förderanträge zum Auf- und Ausbau von Pflege-Ausbildungsverbünden können noch bis zum 15. Juli gestellt werden – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister hat sich beim Bund erfolgreich für eine Verlängerung des Förderprogramms eingesetzt

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04.07.2022 08:00 Uhr
München

Förderanträge für den Auf- und Ausbau von Pflege-Ausbildungsverbünden können noch bis zum 15. Juli beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Auf diese Fristverlängerung hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Montag in München hingewiesen. Er betonte: „Ich freue mich, dass sich der bayerische Einsatz beim Bund gelohnt hat: Wir können nun weiteren Pflege-Ausbildungsverbünden die Möglichkeit geben, sich bis zum 15. Juli für das Förderprogramm zu bewerben.“

Holetschek erläuterte: „Wir haben beim Bund erreicht, dass Träger der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen, weitere Einrichtungen und Hochschulen, die sich zum Auf- oder Ausbau von Ausbildungsverbünden zusammengeschlossen haben, nun auch noch Ausgaben, die im Jahr 2023 anfallen, geltend machen und eine Förderung erhalten können. Bislang war die Förderung auf Ausgaben im Jahr 2022 begrenzt.“

Der Minister ergänzte: „Durch die bisherige Begrenzung auf das Jahr 2022 war die Antragsstellung für viele Ausbildungsverbünde uninteressant – vor allem weil bei der Förderung eines Praxiskoordinators, der oft den größten Teil der förderfähigen Ausgaben eines Ausbildungsverbundes darstellt, ein Bewerberverfahren und eine Personaleinstellung vorgeschaltet ist. Bis besagter Praxiskoordinator die Tätigkeit aufgenommen hätte, wäre es in einigen Fällen bereits Mitte dieses Jahres – oder noch später – gewesen. Die Personalkosten für den Praxiskoordinator hätten nur für kurze Zeit gefördert werden können.“

Der Minister betonte: „Ausbildungsverbünde sind ein wichtiges Element, um die generalistische Pflegeausbildung weiter voran zu bringen. Sie tragen dazu bei, dass alle Pflegeschulen und Träger auf regionaler Ebene enger zusammenarbeiten. Nur mit einer möglichst attraktiven und praxisnahen Ausbildung schaffen wir es, mehr Nachwuchs für die Pflege zu gewinnen.“

Holetschek erklärte: „Ausbildungsverbünde haben den Vorteil, dass sich die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt, dass man von der Erfahrung der anderen profitieren und sich durch den engen Austausch auch gegenseitig motivieren kann. Durch eine gemeinsame Einsatzplanung in der Region können die Kapazitäten der Praxiseinsatzorte bestmöglich gesteuert und erweitert werden. Denkbar ist auch, eine Praxisanleitung im Verbund anzustellen und fachliche Konzepte abzustimmen. Der Art und Weise der Zusammenarbeit sind hier keine Grenzen gesetzt!“

Die Zusammenschlüsse sollen örtlich, aber auch überregional, sektoren- und trägerübergreifend gegründet werden. Sollten sich Träger der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen, weitere Einrichtungen und Hochschulen zur dauerhaften Durchführung der Ausbildung zusammenschließen, oder einen bereits erfolgten Zusammenschluss ausbauen, erhalten sie gemäß der Fördergrundsätze – unter gewissen Voraussetzungen – bis zu 90 Prozent der Personal- und Sachausgaben zum Aufbau von Organisationsstrukturen als geförderte Zuwendung erstattet.

Gefördert werden drei verschiedene Modelle:

– Ausbau von bereits bestehenden Ausbildungsverbünden: Dadurch soll eine qualitativ hochwertige Ausbildung ermöglicht werden. Zudem sollen so für alle Auszubildenden in der Region die Pflichteinsätze sichergestellt werden. Die maximale Fördersumme beträgt rund 52.000 Euro je förderfähigem Ausbildungsverbund.

– Aufbau von neuen Ausbildungsverbünden in Regionen, in denen sich bisher noch keine oder nur wenige Ausbildungsverbünde gebildet haben: Die maximale Fördersumme beträgt rund 58.780 Euro je förderfähigem Ausbildungsverbund.

– Finanzielle Unterstützung von Hochschulen beim Aufbau von beziehungsweise dem Beitritt zu Ausbildungsverbünden zur dauerhaften Durchführung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz: Die maximale Fördersumme beträgt je Hochschule rund 10.620 Euro.

Besonders die Anlaufkosten für die Etablierung eines Praxiskoordinators, der die Ausbildungsplanung für den ganzen Ausbildungsverbund übernimmt und dessen laufende Kosten über den Fonds finanzierbar wären, können gefördert werden. Genauso können auch die Gesundheitsregionenplus von einer Förderung profitieren.

Bei den Fördermitteln handelt es sich um Bundesmittel in Höhe von circa 3,5 Millionen Euro. Bayern hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen, damit diese Mittel an bayerische Pflegeschulen, Träger der praktischen Einrichtung und Hochschulen weitergegeben werden können.

Nähere Informationen zu den Fördergrundsätzen finden sich unter: www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-fach-und-pflegekraefte/generalistische-pflegeausbildung/.

Für weitere Informationen steht das Landesamt für Pflege telefonisch unter 09621/9669-2590 oder per E-Mail unter ausbildungsverbuende@lfp.bayern.de zur Verfügung.

Der Beitrag Holetschek: Förderanträge zum Auf- und Ausbau von Pflege-Ausbildungsverbünden können noch bis zum 15. Juli gestellt werden – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister hat sich beim Bund erfolgreich für eine Verlängerung des Förderprogramms eingesetzt erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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