Holetschek: Bei einrichtungsbezogener Impfpflicht noch zu viele Fragen offen – Bund muss Vollzug klären – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Versorgungsengpässe vermeiden – Gesundheitsämter nicht alleinlassen – Schlimmstenfalls könnten in Bayern 100.000 Einzelfallprüfungen drohen

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11.02.2022 14:00 Uhr
München

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Freitag bei einer Pressekonferenz in München darauf hingewiesen, dass der Bund endlich die offenen Fragen zum Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht klären muss. Der Minister betonte: „Natürlich steht Bayern zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die – immer nur als erster Schritt gedacht – in eine allgemeine Impfpflicht münden muss. Klar ist aber: Im Vollzug und besonders bei der Kontrolle, selbst bei der Frage der betroffenen Einrichtungen und Personen – hier hat der Bund versagt, uns genaue, nachvollziehbare und vor allem einfache Vorgaben zu machen. In dieser diffusen Form ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht praxistauglich. Schon in der Gesundheitsministerkonferenz im Januar waren sich alle Länder einig, dass es sowohl Umsetzungszeiten als auch klare Antworten des Bundes braucht.“

Der Minister ergänzte: „Heute hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zum vorläufigen Aussetzen des Vollzugs der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgelehnt. Es hat aber ausdrücklich auf verfassungsrechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) hingewiesen und klar gesagt, dass § 20a IfSG verfassungsrechtliche Schwachstellen aufweist. Dies betrifft vor allem die Frage, ab wann jemand genesen oder vollständig geimpft ist und der Impfpflicht nach § 20a IfSG unterliegt und ab wann er seinen Impfschutz wieder verliert. Das sind zentrale Fragen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht! Damit bestätigt das Gericht, dass es Mängel bzw. Zweifelsfragen an dem Gesetz gibt. Die Entscheidung zeigt deutlich, was wir in Bayern nunmehr seit Wochen anmahnen: Wir müssen auf ganz festem Grund stehen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und vor allem auch bei der Umsetzung des Gesetzes. Der Gesetzgeber ist gut beraten, die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts auszuräumen und die handwerklichen Fehler zu beseitigen. Und das ist, wie der Ministerpräsident angesprochen hat, nun gemeinsame Aufgabe aller. Unsere Aufgabe ist es, die Zeit zu nutzen, offene Fragen zu adressieren, um das Gesetz wasserdicht und umsetzungsstark zu machen. Ich werde das am kommenden Montag bei der GMK wieder ansprechen.“

Christian Bernreiter, der Präsident des Bayerischen Landkreistags sagte: „Seit zwei Jahren arbeiten die Gesundheitsämter am Limit! Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kommt eine weitere massive Belastung auf sie zu. Die Verfahren dürften sich über Wochen bis in den Sommer hinziehen, zumal es an zusätzlichem qualifizierten Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen fehlt. Gleichzeitig lässt der Bund die Gesundheitsämter mit den Vollzugsfragen völlig allein. Diese haben die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ist es besser, eine ungeimpfte Pflegekraft arbeiten zu lassen oder zu riskieren, dass hilfebedürftige Menschen nicht mehr ausreichend versorgt werden? Wir haben unseren Ministerpräsidenten eindringlich um Hilfe gebeten, damit der ungeregelte Vollzug dieses Gesetzes nicht zu Chaos führt. Der Bundesgesundheitsminister muss hier endlich Farbe bekennen und über Vollzugshinweise schleunigst für eine einheitliche Handhabung sorgen! Der alleinige Verweis auf geltendes Recht löst die massiven Probleme vor Ort nicht! Wir erwarten von der Bundesregierung umgehend eine Lösung!“

Minister Holetschek ergänzte: „Im schlimmsten Fall könnten auf die Ämter 100.000 Einzelfallprüfungen in Bayern zukommen. Natürlich hoffen wir, dass sich noch einige überzeugen lassen oder auf die Impfangebote mit Novavax setzen. Aber klar ist: Wir brauchen einen einfachen und strukturierten Prozess, den der Bund verbindlich vorgeben muss und einen digitalen, einheitlichen Meldeweg an die Gesundheitsämter. Sonst droht den Gesundheitsämtern eine nicht zu bewältigende Flut unstrukturierter Benachrichtigungen.“

Holetschek ergänzte: „Wenn zu den normalen Krankheitsausfällen noch Beschäftigungsverbote kommen, dann drohen massive Versorgungsengpässe. Der Bund hat aber nicht klargestellt: Anhand welcher Kriterien sollen die Gesundheitsämter entscheiden, ob und wenn ja, welches ungeimpfte Personal weiterarbeiten darf? Wie sollen sie bewerten, ob die Versorgung weiterhin sichergestellt ist? Man muss sich das ganz plastisch vor Augen führen: Wenn eine freiberufliche Hebamme ausfällt, wer betreut die Schwangeren und Gebärenden an ihrer Stelle? Wie sollen Gesundheitsämter beurteilen, ob bei der drohenden Schließung einer Arztpraxis durch ein Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Medizinische Fachangestellte die Versorgungssicherheit vor Ort gefährdet ist? Und ab welchem Grad an Ausfällen sind die Rettungsdienste in ihrer Einsatzfähigkeit gefährdet? All das ist unklar: Daher pochen wir auf ganz konkrete Vorgaben des Bundes.“

Barbara Stamm, Vorsitzende des Landesverbands Bayern der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, betonte: „Es sind noch viel zu viele Fragen ungeklärt. Das schafft große Unruhe in den Lebenshilfe-Einrichtungen vor Ort und verunsichert die Mitarbeitenden ebenso wie die Leitungsebene enorm. Klar ist: Impfen ist der entscheidende Weg aus der Pandemie. Deswegen muss, wie schon von Beginn an von der Lebenshilfe gefordert, auf eine einrichtungsbezogene auch rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen.“

Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), sagte: „Neben ernstzunehmenden juristischen Bedenken stellen wir auch die Wirkungskraft einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht – jedenfalls für Einrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes – in Frage, wenn nicht eine allgemeine Impfpflicht darauffolgt. Wir haben in unseren Einrichtungen der Pflege eine Impfquote von knapp unter 90 Prozent. Im Rettungsdienst wiederum eine Impfquote von über 95 Prozent. Selbst dann, wenn wir eine Impfquote von beispielsweise 100 Prozent beim Personal in den Einrichtungen erreichen würden, behandeln dieselben Mitarbeitenden wiederum Bewohner und Patienten, die in nicht unerheblicher Anzahl noch ungeimpft sind. Wir wollen den Schutz aller Beteiligten erhöhen. Pflegeheime sind keine in sich geschlossenen Einrichtungen – vielmehr verkehren in ihnen viele Menschen und das ist auch gut so, denn unsere Einrichtungen sind kein Orte der Vereinsamung.“

Georg Sigl-Lehner, der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, ergänzte: „Schon im November haben wir eindringlich eine allgemeine Impfpflicht gefordert. Es wäre jetzt aber deutlich besser, die praktischen Probleme der Umsetzung in den Fokus zu nehmen und dafür Lösungen zu präsentieren, als eine parteipolitisch geprägte Debatte zu führen. Einem Gesetz mit so einschneidenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssten vor Inkrafttreten eindeutige Vollzugsregelungen des Gesetzgebers folgen. Ich sehe selbstverständlich die Gesundheitsberufe durchaus in einer moralischen Verpflichtung, sich impfen zu lassen. Wir gehen aber davon aus, dass allein eine allgemeine Impfpflicht den vielfach beschworenen Schutz der vulnerablen Gruppen effizient gewährleisten könnte, ohne die Versorgung in den Einrichtungen und ambulanten Diensten zu gefährden.“

Der Beitrag Holetschek: Bei einrichtungsbezogener Impfpflicht noch zu viele Fragen offen – Bund muss Vollzug klären – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Versorgungsengpässe vermeiden – Gesundheitsämter nicht alleinlassen – Schlimmstenfalls könnten in Bayern 100.000 Einzelfallprüfungen drohen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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