Ab Dienstag gilt in Bayern die Krankenhaus-Ampel Stufe Rot – Mehr 2G und 3G plus – 3G am Arbeitsplatz – Gesundheitsministerium ruft angesichts der dramatischen Lage in Krankenhäusern erneut zum Impfen auf

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08.11.2021 17:15 Uhr
München

Ab dem morgigen Dienstag (09.11.) gelten in Bayern neue Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die bayerische Krankenhausampel steht auf Rot. Darauf hat ein Ministeriumssprecher am Montag in München hingewiesen. Er betonte: „Insgesamt liegen derzeit 609 Patienten (Stand 08.11.2021, 12.05 Uhr) mit einer COVID-19-Erkrankung auf den Intensivstationen der Kliniken im Freistaat – die meisten ungeimpft! Daher greifen nun weitere, noch schärfere Maßnahmen. Wir appellieren an jeden einzelnen Menschen: Tragen Sie dazu bei, dass die Lage nicht weiter eskaliert. Das Gesundheitssystem steht vor der Überlastung. Jeder Mensch in Bayern kann dazu beitragen, mit vorsichtigem Verhalten und der Bereitschaft zur zeitnahen Impfung.“

Ab Dienstag sind viele Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Der Freistaat schaltet in vielen Bereichen auf 2G um und wird prüfen, ob die 2G-Regelung noch ausgeweitet werden muss. Ausgenommen sind aktuell die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus, der Zugang ist für Ungeimpfte mit PCR-Tests möglich. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G). Für den Handel, den öffentliche Personennah- und -fernverkehr sowie für die Schülerbeförderung gelten keine Einschränkungen. Zudem wird geprüft, ob darüber hinaus Härten für Kinder und Jugendliche abgefedert werden können.

Der Sprecher unterstrich: „Die rote Stufe greift auch in das Berufsleben ein. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers gilt für alle ungeimpften und nicht genesenen Beschäftigten und Inhaberinnen und Inhaber, die nicht bereits anderweitig 3G-Zutrittsregelungen unterliegen und während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen), dass sie im Hinblick auf den Zutritt zu geschlossenen Räumen zwei Mal pro Woche einen Schnelltest machen müssen. Infektionen werden auch im Büro weitergetragen. Mit einem verschärften Testregime schützen wir nicht nur die Menschen und das Gesundheitswesen, sondern auch die Wirtschaft – Infektionen führen nicht nur zu Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalten oder gar Tod, sondern belasten Unternehmen, wenn Arbeitnehmer in Quarantäne müssen oder lange wegen einer Erkrankung ausfallen.“

Der Sprecher fügte hinzu: „Ein trauriger Inzidenzrekord jagt den nächsten. Die vierte Welle hat neue Höchststände erreicht. Einige Landkreise haben Infektionswerte, die für die dortigen Krankenhäuser eine Patientenflut bedeuten. Das Kabinett wird am Dienstag nicht nur über die Lage, sondern auch über mögliche weitere Maßnahmen sprechen. Allen noch Ungeimpften muss klar sein: Sie haben, wie auch das RKI bestätigte, eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Die 7-Tage-Inzidenz der Ungeimpften liegt mit Stand 03.11. bei 537,1. Das ist ein Weckruf: Lassen Sie sich impfen!“

Bereits am Sonntag wurde mit Inkrafttreten der gelben Stufe der Maskenstandard auf FFP2-Masken erhöht. In den Schulen gilt zudem die Maskenpflicht. Überdies hatte die Gesundheitsministerkonferenz am vergangenen Freitag entschieden, Auffrischungsimpfungen für alle Menschen anzubieten, bei denen die zweite Impfung 6 Monate zurückliegt. Allen, die dafür die Voraussetzungen erfüllen, wird noch einmal nahegelegt, den Impfschutz zeitnah aufzufrischen!

Der Beitrag Ab Dienstag gilt in Bayern die Krankenhaus-Ampel Stufe Rot – Mehr 2G und 3G plus – 3G am Arbeitsplatz – Gesundheitsministerium ruft angesichts der dramatischen Lage in Krankenhäusern erneut zum Impfen auf erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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