Kein Freibrief in der Freinacht – Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern

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27.04.2018
Straubing
NIEDERBAYERN. Von 30. April auf 01. Mai ist wieder die sog. „Freinacht“. Das Polizeipräsidium Niederbayern mahnt in diesem Zusammenhang vor der Begehung von Straftaten.

Auch heuer steht die Freinacht wieder verstärkt im Fokus der niederbayerischen Polizei und weist besonders darauf hin, dass gegen Scherze, die sich im gesetzlichen Rahmen halten, nichts einzuwenden ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass seitens der Polizei keinerlei Spielraum eingeräumt werden kann, wenn es zu Gesetzesübertretungen, wie zum Beispiel zu Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen kommt. Neben den strafrechtlichen Folgen können u. U. auch Schadensersatzforderungen auf den Versucher zukommen.

Feierlustige werden zudem gebeten, sich rechtzeitig Gedanken über den Nachhausweg zu machen. Es wird eindringlich davor gewarnt, sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer zu setzen. Bilden Sie Fahrgemeinschaften oder organisieren Sie einen Abholservice.

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014
Veröffentlicht: 27.04.2018, 12.00 Uhr

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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