Versuchter Betrug durch sog. „CEO-Fraud“ oder „Fake-Präsident-Masche“ – Warnhinweise

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20.09.2017
Straubing
LANDSHUT, BRUCKBERG, LKR. LANDSHUT. In der vergangenen Woche meldeten gleich zwei Firmen im Stadtgebiet und Landkreis Landshut einen versuchten Betrug mit der sogenannten Fake-Präsident- bzw. CEO-Fraud-Masche.

Im ersten Fall erhielt ein Angestellter einer Firma aus dem westlichen Landkreis Landshut am Donnerstag, den 14.09.2017 eine E-Mail – angeblich vom Firmeninhaber. In dieser E-Mail wurde der Angestellte angewiesen, zeitnah einen hohen sechsstelligen Geldbetrag ins Ausland zu überweisen. Der Angestellte reagierte jedoch richtig und kontaktierte den Firmeninhaber. Nach Rücksprache wurde klar, dass dieser die E-Mail nicht verfasst hatte, sodass es zu keiner Überweisung kam.

Der zweite Fall ereignete sich am Freitag, den 15.09.2017 bei einer Bank in Landshut. Eine fingierte E-Mail eines angeblichen Vorstandsvorsitzenden ging mit dem Auftrag ein, eine Finanztransaktion ebenfalls im sechsstelligen Bereich ins Ausland zu tätigen. Auch hier bemerkte der Bankangestellte den Betrugsversuch und führte die Überweisung nicht aus.

Das Fachkommissariat für Wirtschafts- und Vermögensdelikte der Kripo Landshut hat die weiteren Ermittlungen zu den beiden Taten übernommen.

Beim CEO-Fraud-Betrug gehen gefälschte Mails oder Faxnachrichten von vermeintlichen Geschäftsführern oder Vorständen einer Firma bei einem Mitarbeiter ein und weisen diesen meist unter Vorspiegelung eines möglichst geheim zuhaltenden firmeninternen Geschäfts unter Vertraulichkeit zu einer Transaktion eines hohen Geldbetrages an. Das Geld soll i. d. R. auf ausländische Konten überwiesen werden.

Das Polizeipräsidium Niederbayern gibt hierzu folgende Handlungsempfehlungen:

• Die öffentliche Angabe von Kontaktdaten des Unternehmens sollte sich auf allgemeine Kontaktadressen beschränken
• Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter für dieses und andere Risiken der Digitalisierung sensibilisieren und im sicheren Umgang mit Informationstechnik regelmäßig schulen
• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten vor Veranlassung der Zahlung Kontrollmechanismen greifen
• Verifizierung der Absenderadresse, Überprüfung der Plausibilität des Inhalts der E-Mail
• Verifizierung der Zahlungsaufforderung durch Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim vermeintlichen Auftraggeber
• Information der Geschäftsleitung oder des Vorgesetzten

Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, 09421/868-1014

Veröffentlicht: 20.09.2017, 11.20 Uhr

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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