Bildungsprämie: Ab sofort gelten neue Förderkonditionen!

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06.08.2017
Regen

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus - aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Karriereweg. Seit 1. Juli erhöhen neue Förderkonditionen die Chance auf finanzielle Unterstützung beim beruflichen Lernprozess.

„Viele, die zur Beratung kommen, wären ohne die Bildungsprämie nicht imstande, sich eine berufliche Weiterbildung zu leisten“, berichtet Lisa Jocham von der Volkshochschule ARBERLAND. „Umso mehr freut es uns, dass wir nun noch mehr Interessierten einen Prämiengutschein ausstellen dürfen.“

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Eingesetzt werden können Bildungsgutscheine bis Ende 2020. Bis 2021 lassen sie sich abrechnen. Zudem entfällt die Altersbegrenzung. Damit öffnet sich das Programm auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Bisher wurde die Bildungsprämie nur alle zwei Jahre vergeben. Nun ist dies jedes Jahr möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern lassen sich jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro fördern.

Das Bundesprogramm richtet sich an Personen mit niedrigerem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds  gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


- SB


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Quellenangaben

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