Gerichtliches Kontaktverbot missachtet – Kripo Straubing ermittelt wegen eines Sexualdeliktes

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30.12.2016
Straubing
STRAUBING. Ein 50-jähriger Deutscher verschaffte sich bereits am Freitag (23.12.2016) in Begleitung eines Freundes Zugang zur Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Straubinger Osten und führte gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr aus.

Ein 50-jähriger Deutscher drang mit einem Bekannten, einem 39-jährigen Italiener, über einen Kellerschacht in die Wohnung seiner Ex-Freundin, einer 39-jährigen Marokkanerin ein und führte gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr aus. Gegen den Deutschen bestand bereits seit längerem ein gerichtliches Kontaktverbot zu der Geschädigten.

Der Ermittlungsrichter erließ zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing, Haftbefehl gegen 50-Jährigen. Er wurde in eine bayerische Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Straubing in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Straubing dauern an.

Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Günther Tomaschko, KHK, 09421-868-1012
Veröffentlicht am 30.12.2016, 10.54 Uhr

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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