Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität im Zusammenhang mit dem Phänomen des sog. „Call ID Spo
Eine Rückverfolgung der angezeigten Rufnummer ist nahezu unmöglich. Häufig bedienen sich die Täter aber auch offizieller Rufnummern von Behörden, um so das Vertrauen der Angerufenen zu erlangen.
Einhergehend mit der Umstellung von der Sommer- auf die Winterzeit wurde diese Vorgehensweise auch zum ersten Mal im Bereich der Wohnungseinbruchskriminalität im niederbayerischen Raum, insbesondere im Bereich Landshut, festgestellt. Möglicherweise ist davon auszugehen, dass die Täter mittels „verschleierter“ Anrufe durch falsche Telefonnummern die Anwesenheit der Wohnungsinhaber ausspähen und anschließend geeignete Objekte mit dem so erlangten Wissen über die Gewohnheiten der Bewohner angehen.
Die Polizei rät, bei merkwürdigen Anrufen nicht auf die angezeigte Rufnummer zu vertrauen, vor allem dann, wenn es um vertrauliche Informationen, Lebensgewohnheiten, ihre Arbeitszeiten oder auch geplante Urlaubszeiten geht. Sollten Sie aufgefordert werden, in irgendeiner Form Geld zu überweisen, ist größtes Misstrauen geboten. Im Zweifel sollte man dem Anrufer mitteilen, dass man ihn zurückrufen wird.
Bei verdächtigen Anrufen, die sie nicht zuordnen können, insbesondere Anrufe mit der Vorwahl „089“ und variablen Endziffern, verständigen sie umgehend Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.
Informationen über entsprechende Vorbeugemaßnahmen erhalten sie auch bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Günther Tomaschko, KHK, 09421-868-1012
Veröffentlicht am 21.11.2016, 12.35 Uhr
Polizeipräsidium NiederbayernStraubing
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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