Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Art. 16 des Bayerischen Meldegesetzes lautet:
„Mehrere Wohnungen
Im Beiblatt sind nur Wohnungen im Bundesgebiet aufzuführen.
Der nebenstehende Gesetzestext (Art. 16 des Bayer. Melde-
gesetzes) richtet sich an Einwohner mit mehreren Wohnungen.
Sie haben danach unter Berücksichtigung der Merkmale im
Absatz 2 der Meldebehörde mitzuteilen, welche der
Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine
Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner
Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Hauptwohnung eines
minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der
Personensorgeberechtigten. Hauptwohnung eines Behinderten, der in einer
Behinderteneinrichtung untergebracht ist, bleibt auf Antrag des Behinderten bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres die Wohnung nach Satz 3. In Zweifelsfällen ist die
vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des
Einwohners liegt.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
(4) Der Einwohner hat bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren
Wohnungen er hat und welche Wohnung seine Hauptwohnung ist. Er hat der
Meldebehörde der neuen Hauptwohnung jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen.”
Für Personen, die weitere oder andere Wohnungen benutzen,
sowie für Personen mit unterschiedlichen Haupt- und Neben-
wohnungen ist ein eigenes Beiblatt auszufüllen.
Diese Daten werden aufgrund von
Art. 13, 16 und 18 des Bayer. Meldegesetzes erhoben.
Zutreffendes bitte so
ankreuzen oder ausfüllen.
Lfd. Nr.:
Vornamen:
1
2
3
4
ab:
Die bisherige Hauptwohnung
wird beibehalten?
Falls
ja, als
Haupt-
wohnung
Neben-
wohnung
nein
ja
Weitere Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, PLZ, Ort, Gemeinde, Landkreis)
1.
seit/ab:
Die Wohnung wird
beibehalten als
Die Wohnung wird
nicht beibehalten
Haupt-
wohnung
Neben-
wohnung
Weitere Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, PLZ, Ort, Gemeinde, Landkreis)
2.
seit/ab:
Die Wohnung wird
beibehalten als
Haupt-
wohnung
Neben-
wohnung
Die Wohnung wird
nicht beibehalten
Von welcher Wohnung aus gehen Sie oder die mitangemeldeten Personen einer Erwerbstätigkeit/Ausbildung nach?
(Straße/Platz, Hausnummer, PLZ, Ort)
Ort, Datum:
Unterschrift eines Meldepflichtigen:
Bitte nicht ausfüllen!
Lfd.
Nr.:
Gemeindeschlüssel
Zuzugsgemeinde:
Herkunftsgemeinde:
2
3
4
Beachten Sie bitte auch die Mitteilungspflicht (Abs. 4)
gegenüber der Meldebehörde, wenn als Folge geänderter
persönlicher Verhältnisse die Merkmale der Hauptwohnung
auf eine andere Wohnung zutreffen. Die Meldebehörde hält
entsprechende Vordrucke bereit. Im Falle der Aufgabe einer
Haupt- oder Nebenwohnung melden Sie sich bei der
zuständigen Meldebehörde ab.
Familienname:
1
Familienstand
Erwerbstätig
Geburts-
jahr
Geschlecht
Merkmale zur Person:
Religion
Staats-
angehörig-
keit
Eingangsstempel:
Verteiler: Blatt 1: Original an zuständige Meldebehörde
Blatt 2: Landesamt f. Statistik u. Datenverarbeitung
Blatt 3: Gemeinde der weiteren Wohnung
Blatt 4: verbleibt beim Meldepflichtigen
Bitte das Formular 4x ausdrucken!
Carl Link Deutscher Kommunal-Verlag 1503.06 - 2/C Beiblatt
Musterschutz nach dem Urheberrecht! Nachahmung/Nachdruck nur mit Verlagsgenehmigung!