1.
Die Erbringung nachfolgender Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen - KWG - vom 22.
01. 1996, BGBl. I S. 64, in der derzeit geltenden Fassung) bedarf einer gesonderten Erlaubnis:
die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis
(Anlagevermittlung),
2.
die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung),
die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung),
3.
4.
die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel),
5.
die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
(Drittstaateneinlagenvermittlung),
6.
die Besorgung von Zahlungsaufträgen (Finanztransfergeschäft) und
7.
der Handel mit Sorten (Sortengeschäft).
Für die Erlaubniserteilung ist zuständig das:
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Tel. 0228/2070, Fax 0228/2071550
Die Ausübung dieser Tätigkeiten ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis ist strafbar.
Nähere Auskünfte und ausführliche Merkblätter für diese erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erhalten Sie bei nachfolgenden
Landeszentralbanken:
Landeszentralbank in Baden-Württemberg
Marstallstraße 3, 70173 Stuttgart
Tel. 0711/944-0
Fax 0711/944-1903
Landeszentralbank im Freistaat Bayern
Ludwigstraße 13, 80539 München
Tel. 089/2889-5
Fax 089/2889-3598
Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg
Steinplatz 2, 10623 Berlin
Tel. 030/3475-0
Fax 030/3475-1290
Landeszentralbank in der Freien Hansestadt Bremen, in
Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Georgsplatz 5, 30159 Hannover
Tel. 0511/3033-0
Fax 0511/3033-2599 oder 2581
Landeszentralbank in der Freien Hansestadt Hamburg, in
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Ost-West-Straße 73, 20459 Hamburg
Tel. 040/3707-0
Fax 040/3707-4172
Landeszentralbank in Hessen
Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
Tel. 069/2388-0
Fax 069/2388-1111
Landeszentralbank in Nordrhein-Westfalen
Berliner Allee 14, 40212 Düsseldorf
Tel. 0211/874-0
Fax 0211/874-2378
Landeszentralbank in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Hegelstraße 65, 55122 Mainz
Tel. 06131/377-0
Fax 06131/377-750
Landeszentralbank in den Freistaaten Sachsen und Thüringen
Prager Straße 200, 04103 Leipzig
Tel. 0341/880-0
Fax 0341/880-2599
Das Formular besteht aus 1 Orginal + 4 Durchschlägen. Die Blätter 2 + 3 stellen das vom Antragsteller auszufüllende Antragsformular dar.
Die Blätter 4 bis 10 werden von der den Antrag entgegennehmenden Behörde mit den Durchschlägen 2 + 3 an die bezeichneten Behörden
versandt. Da die Blätter vor der Signierung jeweils einzeln zu lesen sind, wurden die vom Antragsteller auszufüllenden Durchschläge am
Ende angehängt, um eine schnellere Ansicht zu ermöglichen.
Hinweis zum Ausfüllen
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