Erläuterungen zum Ausfüllen der Abbruchanzeige
Reicht der auf dem Vordruck „Abbruchanzeige” vorgesehene Raum für die erforder-
lichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte Blätter und legen Sie
diese dem Antrag bei.
Für den vollständigen Abbruch oder die Beseitigung baulicher Anlagen ist – sofern
er nicht gem. Art. 65 Abs. 3 BayBO gänzlich verfahrensfrei ist –
– für Bauvorhaben geringer und mittlerer Schwierigkeit (Art. 2 Abs. 4 Satz 1 und
Satz 3 BayBO) ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen:
Dabei sind der Gemeinde die erforderlichen Unterlagen vorzulegen; sie hat dann
einen Monat Zeit, die Durchführung des Anzeigeverfahrens zu verlangen. Mit dem
Abbruch darf der Bauherr nach Ablauf der Monatsfrist beginnen, vor Ablauf dieser
Frist nur, wenn die Gemeinde schon vorher erklärt, daß sie die Durchführung des
Anzeigeverfahrens nicht verlangt. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ersetzt
aber nicht andere erforderliche Gestattungen, wie z.B. eine denkmalschutzrecht-
liche Erlaubnis. Diese hat der Bauherr gesondert zu beantragen. Ohne sie darf er
mit dem Abbruch nicht beginnen.
– für Sonderbauten (Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayBO) das Abbruchanzeigeverfahren durchzuführen:
Benötigt der Bauherr noch eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung, z.B. für
den Abbruch eines Baudenkmals eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, darf er
ohne diese Erlaubnis mit dem Abbruch nicht beginnen.
Die für den Abbruch eines Baudenkmals erforderliche denkmalschutzrechtliche
Erlaubnis kann mit diesem Vordruck ebenfalls beantragt werden. Der Antrag ist bei
der für das Baugrundstück zuständigen Gemeinde einzureichen. Diese legt ihn,
sofern sie nicht selbst untere Denkmalschutzbehörde ist, der unteren Denkmalschutz-
behörde vor.
Mit dem Abbruch darf einen Monat nach dem von der Bauaufsichtsbehörde
bestätigten Eingangstermin begonnen werden, wenn der Abbruch nicht zuvor
untersagt wird. Vor Ablauf dieser Frist darf mit dem Abbruch begonnen werden,
wenn die Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt hat, dass sie den Abbruch oder die
Beseitigung nicht untersagen wird.
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