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Nach dem 50. Geburtstag: LKW-Führerschein nur noch befristet gültig
geschrieben von Carina Friedl am 08.04.2008
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Nach dem 50. Geburtstag:
LKW-Führerschein nur noch befristet gültig;
Führerscheinstelle am Landratsamt muss
einer Verlängerung zustimmen
Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Freyung-Grafenau erinnert daran,
dass die Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen und Lastzüge nur noch befristet
gültig ist. Die alte Fahrerlaubnis der Klasse 2 (LKW der Klasse C und CE)
erlischt mit dem 50. Geburtstag kraft Gesetzes. Somit dürfen ohne Umstellung
auf einen EU-Scheckkartenführerschein neben PKW nur LKW bis 7,5 Tonnen und
Kombinationen geführt werden, die unter die Klasse „C1E“ fallen.
Um den Verlust der Fahrerlaubnis für schwere LKW zu vermeiden, ist
rechtzeitig, also mindestens sechs bis acht Wochen vor Erreichen des 50.
Geburtstages, ein Antrag auf Verlängerung mit den erforderlichen Unterlagen
beim Landratsamt - Fahrerlaubnisbehörde – zu stellen.
Ist der Antrag erst nach Fristablauf bei der Fahrerlaubnisbehörde
eingegangen, so gelten bezüglich der Sehwerte andere Anforderungen. Es ist zum
Beispiel nicht mehr möglich, bei Einäugigkeit (das heißt Sehschärfe des
schlechteren Auges unter 0,2) eine Erteilung vorzunehmen, da die Mindestanforderungen
an die zentrale Tagessehschärfe auf dem besseren Auge mindestens 0,8 und auf
dem schlechteren Auge mindestens 0,5 betragen. Außerdem gehen die Besitzstände
der entsprechenden Klassen verloren. Das bedeutet, dass das Erteilungsdatum
nicht mehr im Führerschein ersichtlich ist. Es wird das Datum der neuen Erteilung,
also der Tag der Abholung des Führerscheins eingetragen. Zugleich fällt die
Schlüsselzahl „172“ (Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D,
jedoch ohne Fahrgäste) weg, das heißt, man kann keine Überführungsfahrten mehr
durchführen. Es können lediglich Fahrten zur Überprüfung des technischen
Zustandes des Fahrzeuges, nach erneuter Erteilung, gemacht werden. Wer die
rechtzeitige Verlängerung übersieht, hat noch eine zweijährige Nachfrist, um
prüfungsfrei die Fahrerlaubnis für LKWs neu erteilt zu bekommen. Nach diesem
Zeitraum muss zur Wiedererlangung die theoretische und praktische Prüfung abgelegt
werden. Fahrerlaubnisinhaber, die bereits den neuen EU-Kartenführerschein für
die Klassen C1 und C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE besitzen, sollten ihren
Kartenführerschein regelmäßig überprüfen, ob die befristeten Klassen gültig
sind. In Spalte 11 auf der Rückseite des Kartenführerscheins ist das
Gültigkeitsdatum eingetragen, so das Landratsamt.
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