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Pressemittteilung
geschrieben von Carina Friedl am 11.12.2007
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P R E S S E M I T T E I L U N G
11. Dezember 2007
Wegfall der Grenzkontrollen – das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz informiert
Wegfall der Grenzkontrollen zum 21. Dezember 2007:
Veränderte Sicherheitsarchitektur entlang der bayerisch/tschechischen Grenze
– Information für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden im Grenzraum
(Im Text verwendete Abkürzungen werden am Ende der Pressemitteilung erklärt)
Die Entscheidungsprozesse in den EU-Gremien
Der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union hat am 6. Dezember 2007 formell über den Wegfall der Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen zu und zwischen neun weiteren Mitgliedsstaaten der EU (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Malta) entschieden.
Im Vorfeld haben bereits am 8. November 2007 die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Erweiterung des Schengenraumes bestätigt und sich für den Wegfall der Grenzkontrollen ausgesprochen. Am 15. November 2007 hatte bereits das Europäische Parlament die Schengen-Erweiterung positiv bewertet.
Demnach ist vorgesehen, dass die systematischen Personenkontrollen an der Grenze zur Tschechischen Republik am 21. Dezember 2007 wegfallen werden.
Veränderte polizeiliche Sicherheitsarchitektur an der bayerisch/tschechischen Grenze
Für die Bayerische Polizei bedeutet dies, dass die sechs Grenzpolizeiinspektionen (GPI) Selb, Waldsassen, Waidhaus, Furth im Wald, Zwiesel und Freyung sowie die nachgeordneten 26 Grenzpolizeistationen aufgelöst und das dort beschäftigte Personal in die teilweise neu geschaffenen Organisationsstrukturen entlang der bayerisch/tschechischen Grenze bzw. in Dienststellen im rückwärtigen Grenzraum integriert werden. Die Auflösung der grenzpolizeilichen Dienststellen ist mit einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Polizeiorganisationsgesetzes (POG) verbunden und wird zum 1. Januar 2008 rechtswirksam.
Betroffen von diesen Umstrukturierungsmaßnahmen ist die Polizei in Oberfranken, der Oberpfalz und Niederbayern, konkret die Polizeidirektionen Hof, Weiden, Amberg, Regensburg, Straubing und Passau.
Erfolgversprechendes Sicherheitskonzept mit „erstem und zweitem Fahndungsschleier“
Zwei Drittel der ehemals unmittelbar im Grenzgebiet eingesetzten Polizeibeamten verbleiben in den Grenzlandkreisen und bilden dort einen so genannten „ersten Fahndungsschleier“, ca. ein Drittel ist für einen „zweiten Fahndungsschleier“ im rückwärtigen Raumvorgesehen.
Innerhalb des „ersten Fahndungsschleiers“ werden mit den Polizeiinspektionen Selb, Waldsassen, Furth im Wald und Zwiesel leistungsstarke Polizeiinspektionen für den allgemeinpolizeilichen Bereich neu geschaffen. Zudem werden in Rehau, Waldmünchen und Waldkirchen schichtdienstfähige Polizeistationen errichtet. Spezielle Fahndungseinheiten werden in ausgewählten Polizeiinspektionen integriert, die dann im jeweiligen Grenzlandkreis zuständig sind. In Waidhaus wird eine eigene Polizeiinspektion Fahndung (PIF) eingerichtet, um somit der herausragenden Bedeutung der BAB A6 Nürnberg – Prag Rechnung zu tragen. Die neuen Fahndungseinheiten können dabei auf die Einsatzkonzeptionen und Erfahrungen der seit dem Wegfall der Grenzkontrollen zu Österreich im Jahr 1998 erfolgreich arbeitenden PIF an der Südgrenze zurückgreifen.
Der „zweite Fahndungsschleier“ ist gekennzeichnet durch eine personelle Verstärkung der Fahndungskontrollgruppen und Schwerverkehrseinheiten der Verkehrspolizeiinspektionen sowie eine so genannte „Präsenzverstärkung“ bei bestimmten Polizeiinspektionen. Zudem werden bei den Kriminalpolizeiinspektionen (KPI) Hof, Weiden, Regensburg (mit Dienstsitz Furth im Wald) und der KPS Deggendorf Kommissariate Grenze eingerichtet. Das bereits bestehende „K-Grenze“ bei der KPI Passau wird personell verstärkt werden.
Mit dieser Struktur und dem vorhandenen grenzpolizeilichen „know how“ ist nicht nur eine starke Polizeipräsenz, sondern vor allem auch ein hohes Entdeckungsrisiko für Delikte der grenzüberschreitenden Kriminalität gegeben.
Veränderte örtliche Zuständigkeiten in den Grenzlandkreisen:
Verschiedene Gemeinden werden künftig von einer anderen Polizeidienststelle betreut
In den Regierungsbezirken Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern ergeben sich durch die neue Dienststellenstruktur ab dem 1. Januar 2008 Änderungen in den örtlichen Zuständigkeiten der einzelnen Polizeidienststellen. Davon betroffen sind vor allem die Gemeinden in den Grenzlandkreisen, zu einem geringen Teil aber auch Kommunen die keinen unmittelbaren Grenzbezug aufweisen.
„Welche Polizeidienststelle ist für mich zuständig?“ – die Antwort findet sich bei Bedarf auch im Internet
Alle Städte und Gemeinden, für die sich ab 1. Januar eine veränderte polizeiliche Zuständigkeit ergibt, sind am Ende des Pressetextes aufgelistet. Einen besonderen Service bieten wir im Internet-Angebot der Bayerischen Polizei. Unter www.polizei.bayern.de können Bürgerinnen und Bürger die für ihren Wohnort zuständige Polizeidienststelle finden. Dies
ermöglicht eine spezielle Suchfunktion auf der Startseite.
Im folgenden Text sind alle Landkreise und Gebietskörperschaften aufgeführt, bei denen sich Änderungen in der polizeilichen Zuständigkeit ergeben:
Diese Landkreise sind betroffen:
Hof
Wunsiedel
Tirschenreuth
Neustadt a. d. Waldnaab
Schwandorf
Cham
Regen
Freyung-Grafenau
Landkreise Hof und Wunsiedel:
Auskünfte hierzu erteilt das Polizeipräsidium Oberfranken (Bayreuth).
Landkreis Tirschenreuth
Stadt Waldsassen: zuständig bisher GPS Waldsassen / künftig zuständig PI Waldsassen
Gem. Neualbenreuth: bisher GPS Neualbenreuth / künftig PI Waldsassen
Gem. Konnersreuth: bisher PI Tirschenreuth bzw. PW Mitterteich / künftig PI Waldsassen
Stadt Mitterteich, Gem. Pechbrunn u. Leonberg: bisher PI Tirschenreuth bzw. PW Mitterteich / künftig PI Waldsassen bzw. PW Mitterteich
Gem. Mähring: bisher GPS Mähring, künftig PI Tirschenreuth
Gem. Bärnau: bisher GPS Bärnau, künftig PI Tirschenreuth
Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
Gem. Flossenbürg: bisher GPS Flossenbürg / künftig PI Neustadt a. d. Waldnaab (NEW)
Gem. Georgenberg: bisher GPS Georgenberg / künftig PI Vohenstrauß
Gem. Waidhaus: bisher GPS Waidhaus / künftig PI Vohenstrauß
Zusatz: Die PIF Waidhaus ist als Fahndungseinheit nicht für allgemeinpolizeiliche Angelegenheiten zuständig.
Gem. Eslarn: bisher GPS Eslarn / künftig PI Vohenstrauß
Gem. Schirmitz: bisher PI NEW / künftig PI Weiden
Gem. Luhe-Wildenau: bisher PI Vohenstrauß / künftig PI NEW
Landkreis Schwandorf
Gem. Schönsee, Stadlern, Weiding: bisher GPS Schönsee / künftig PI Oberviechtach
Landkreis Cham
Stadt Waldmünchen, Gem. Tiefenbach, Treffelstein, Gleißenberg: bisher GPS Waldmünchen / künftig PSt Waldmünchen
Gem. Rötz u. Schönthal: bisher PI Roding / künftig PSt Waldmünchen
Gem. Schorndorf: bisher PI Cham / künftig PI Roding
Gem. Runding: bisher PI Bad Kötzting / künftig PI Cham
Stadt Furth im Wald: bisher GPS Furth i. W. / künftig PI Furth i. W.
Gem. Eschlkam u. Neukirchen b. Hl. Blut: bisher GPS Neukirchen / künftig PI Furth i. W.
Gem. Arnschwang: bisher PI Bad Kötzting / künftig PI Furth i. W.
Gem. Lam u. Lohberg: bisher GPS Lam / künftig PI Bad Kötzting
Landkreis Regen
Gem. Bayerisch Eisenstein: bisher GPS Zwiesel / künftig PI Zwiesel
Stadt Zwiesel u. Gem. Lindberg: bisher GPS Zwiesel / künftig PI Zwiesel
Gem. Frauenau: bisher GPS Frauenau / künftig PI Zwiesel
Landkreis Freyung-Grafenau
Gem. Spiegelau u. Sankt Oswald – Riedlhütte: bisher GPS Spiegelau / künftig PI Grafenau
Gem. Neuschönau: bisher GPS Mauth / künftig PI Grafenau
Gem. Mauth: bisher GPS Mauth / künftig PI Freyung
Gem. Philippsreut: bisher GPS Mauth / künftig PI Freyung
Gem. Haidmühle: bisher GPS Haidmühle / künftig PSt Waldirchen
Gem. Neureichenau: bisher GPS Neureichenau / künftig PSt Waldkirchen
Stadt Waldkirchen: bisher PI Freyung bzw. PW Waldkirchen / künftig PSt Waldkirchen
Gem. Jandelsbrunn: bisher PI Freyung / künftig PSt Waldkirchen
Hinweis:
Im Internetangebot können Sie die Zuständigkeitsbereiche (alt/neu) in grafischer Darstellung unter folgendem Link herunterladen:
http://www.polizei.bayern.de/niederbayern/news/presse/aktuell
Abkürzungen im Text:
PI = Polizeiinspektion
PSt = Polizeistation (organisatorisch einer PI nachgeordnet)
PW = Polizeiwache (organisatorisch einer PI nachgeordnet, nur tagsüber besetzt)
PIF = Polizeiinspektion Fahndung
KPI = Kriminalpolizeiinspektion
KPS = Kriminalpolizeistation
GPI = Grenzpolizeiinspektion (ab 01.01.08 nicht mehr existent)
GPS = Grenzpolizeistation (ab 01.01.08 nicht mehr existent)
Gem. = Gemeinde
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