Faulbrut in einem Bienenbestand im Landkreis Freyung-Grafenau nachgewiesen

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24.10.2016

Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut wurde in einem Bienenbestand im Landkreises Freyung-Grafenau nachgewiesen. Nach § 10 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung werden deshalb folgende Örtlichkeiten zum Sperrbezirk erklärt:
Im Gebiet der Stadt Grafenau: östlich der Kreisstraße FRG 9 (Rosenauer Straße, Hauptstraße, Kröllstraße, Spitalstraße) und der Ortsteile Altbachhaus, Klingmühle, Lichteneck sowie Schlag östlich der Kreisstraße FRG 46 (Schärdinger Straße)
Im Sperrbezirk müssen alle Bienenvölker untersucht werden. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienen und Bienenvölker dürfen auch nicht in den Sperrbezirk hinein verbracht werden.
Weiterhin müssen alle Imker im Sperrbezirk, die nicht in Vereinen organisiert sind oder nicht wissen, ob ihre Völker dem Veterinäramt bekannt sind, ihre Bienenvölker und den Standort unbedingt beim Veterinäramt Freyung anzeigen. Dadurch wird gewährleistet, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Krankheit unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker gilt grundsätzlich für alle im Landkreis ansässigen Imker.
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird staatlich bekämpft. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der behördlichen Maßnahmen sind die Imker zur Mithilfe verpflichtet.
Die Faulbrut wird hauptsächlich durch räubernde Bienen, Verfütterung von mit Sporen belastetem Honig und Glascontainer, in denen mit Faulbrutsporen infizierte Honiggläser entsorgt werden, verbreitet. Bei seuchenhafter Verbreitung richtet die Amerikanische Faulbrut großen Schaden in den Bienenpopulationen an, da die befallenen Völker zu Grunde gehen. Daher sind bereits im Verdachtsfall seuchenrechtliche Maßnahmen erforderlich, um eine Weiterverbreitung einzudämmen.

Für Menschen ist die Faulbrut nicht gefährlich. Auch Honig kann weiter verzehrt werden. Im Falle eines Verdachts auf Faulbrut ist umgehend das Veterinäramt zu verständigen. Die erforderlichen Meldungen sind direkt an das Veterinäramt des Landratsamtes FreyungGrafenau, 08551/57-380 bzw. per FAX an 08551/57-399 oder per E-Mail vetamt@lra.landkreis-frg.de zu richten. Das Veterinäramt des Landratsamtes Freyung-Grafenau steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.


- SB


Landratsamt Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau

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